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RUND UM DEINEN FREIWILLIGENDIENST
FSJ & BFD
DAS FREIWILLIGE SOZIALE JAHR ?FSJ? UND DER BUNDESFREWILLIGENDIENST ?BFD?
Gesetzlich geregelt sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst
(BFD) im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bzw. im Gesetz über
den Bundesfreiwilligendienst (BFDG).
Das Freiwillige Soziale Jahr hat sich 1964 aus dem Engagement von vielen jungen Frauen
während der Nachkriegsjahre entwickelt. Die Jugendfreiwilligendienste richten sich an
Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der 2011 neu entstandene Bundesfreiwilligendienst eröffnet nun auch den älteren
Engagierten die Möglichkeit, sich ein Jahr in einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Es gibt
hierfür keine Altersbeschränkung.
In der Praxis sind das FSJ und der BFD u27 (für Menschen bis zum 27. Geburtstag) bei
unserem Träger vollkommen gleich gestaltet. Du selbst merkst also in deiner Einsatzstelle
keinen Unterschied, ganz egal welchen Dienst du machst – du erhältst das gleiche
Taschengeld und auch Regelungen zur Arbeitszeit, Seminar- und Urlaubstagen, Kündigungen
und Probezeit sind iden?sch. Unterschiede liegen lediglich in der Verwaltung. So sehen z.B.
die Verträge anders aus.
Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate und kann max. 18 Monate verlängert
werden. Einen Jugendfreiwilligendienst darf man nur einmal leisten – ganz egal, um welchen
Dienst es sich handelt.
Wich?ger Unterschied im BFD: Für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist
das Bundesamt für Familie und zivilgesellscha?liche Aufgaben (BAFzA) zuständig und deshalb
auch Vertragspartner. Das BAFzA delegiert die wesentlichen Aufgaben zur Durchführung an
die Wohlfahrtsverbände, in deinem Fall den Caritasverband. Außer der Zusendung deines
vollständig unterschriebenen Vertrages und ggf. einer Kündigungsbestä?gung hast du also
mit dem BAFzA nichts zu tun – alles andere läu? über den Caritasverband.
Pädagogische Begleitung
FSJ und BFD sind Lern- und Orien?erungsjahre. Die pädagogische Begleitung nimmt deshalb
einen bedeutenden Raum ein. Pädagogische Begleitung findet vor allem in Form der
Seminare, aber auch in den Einsatzstellen sta?.
SEMINARE
Für alle Freiwilligen im FSJ bzw. BFD u27 ist die Teilnahme an 25 Bildungstagen verpflichtend
(bei einem verkürzten Freiwilligendienst reduziert sich die Zahl der Seminartage
entsprechend). Diese werden von uns in 5 Seminarwochen (jeweils Montag bis Freitag) mit
Übernachtung in einem Bildungshaus durchgeführt.
Du wirst für die Seminare einer festen Gruppe ähnlich einem Klassenverband zugeordnet, so
dass du in den Seminaren immer den gleichen Menschen begegnen wirst.
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