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RUND UM DEINEN FREIWILLIGENDIENST


      FSJ & BFD

      DAS FREIWILLIGE SOZIALE JAHR ?FSJ? UND DER BUNDESFREWILLIGENDIENST ?BFD?
      Gesetzlich geregelt sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst
      (BFD) im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bzw. im Gesetz über
      den Bundesfreiwilligendienst (BFDG).
      Das Freiwillige Soziale Jahr hat sich 1964 aus dem Engagement von vielen jungen Frauen
      während  der  Nachkriegsjahre  entwickelt.  Die  Jugendfreiwilligendienste  richten  sich  an
      Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
      Der  2011  neu  entstandene  Bundesfreiwilligendienst  eröffnet  nun  auch  den  älteren
      Engagierten die Möglichkeit, sich ein Jahr in einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Es gibt
      hierfür keine Altersbeschränkung.
      In  der  Praxis  sind  das  FSJ  und  der  BFD  u27  (für  Menschen  bis  zum  27.  Geburtstag)  bei
      unserem Träger vollkommen gleich gestaltet. Du selbst merkst also in deiner Einsatzstelle
      keinen  Unterschied,  ganz  egal  welchen  Dienst  du  machst  –  du  erhältst  das  gleiche
      Taschengeld und auch Regelungen zur Arbeitszeit, Seminar- und Urlaubstagen, Kündigungen
      und Probezeit sind iden?sch. Unterschiede liegen lediglich in der Verwaltung. So sehen z.B.
      die Verträge anders aus.
      Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate und kann max. 18 Monate verlängert
      werden. Einen Jugendfreiwilligendienst darf man nur einmal leisten – ganz egal, um welchen
      Dienst es sich handelt.
      Wich?ger Unterschied im BFD: Für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist
      das Bundesamt für Familie und zivilgesellscha?liche Aufgaben (BAFzA) zuständig und deshalb
      auch Vertragspartner. Das BAFzA delegiert die wesentlichen Aufgaben zur Durchführung an
      die Wohlfahrtsverbände, in deinem Fall den Caritasverband. Außer der Zusendung deines
      vollständig unterschriebenen Vertrages und ggf. einer Kündigungsbestä?gung hast du also
      mit dem BAFzA nichts zu tun – alles andere läu? über den Caritasverband.


      Pädagogische Begleitung

      FSJ und BFD sind Lern- und Orien?erungsjahre. Die pädagogische Begleitung nimmt deshalb
      einen  bedeutenden  Raum  ein.  Pädagogische  Begleitung  findet  vor  allem  in  Form  der
      Seminare, aber auch in den Einsatzstellen sta?.

      SEMINARE
      Für alle Freiwilligen im FSJ bzw. BFD u27 ist die Teilnahme an 25 Bildungstagen verpflichtend
      (bei  einem  verkürzten  Freiwilligendienst  reduziert  sich  die  Zahl  der  Seminartage
      entsprechend). Diese werden von uns in 5 Seminarwochen (jeweils Montag bis Freitag) mit
      Übernachtung in einem Bildungshaus durchgeführt.
      Du wirst für die Seminare einer festen Gruppe ähnlich einem Klassenverband zugeordnet, so
      dass du in den Seminaren immer den gleichen Menschen begegnen wirst.
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