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Finanzen


      TASCHENGELD
      Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird sta?dessen
      ein Taschengeld ausgezahlt.
      Für einen Freiwilligendienst in Vollzeit (egal ob FSJ oder BFD) erhältst du ein monatliches
      Taschengeld in Höhe von 350 €. Dieses beinhaltet auch Zuschüsse für Unterkun? und
      Verpflegung.
      Bei einem Dienst in Teilzeit wird das Taschengeld anteilig reduziert. Auch wenn du nicht
      den  ganzen  Monat  im  Dienst  bist,  z.B.  weil  du  zur  Mi?e  des  Monats  beginnst  oder
      kündigst, erhältst du das Taschengeld anteilig für die Tage, an denen du im Dienst warst.
      Die  Überweisung  des  Taschengeldes  erfolgt  immer  am  Ende  des  Monats  durch  den
      Caritasverband.
      Die  Auszahlung  des  Taschengeldes  kann  nur  erfolgen,  wenn  alle  angeforderten
      Unterlagen  (von  allen  Parteien  unterschriebene  Vereinbarung,  Personalfragebogen,
      Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer und
      Steuer-ID) beim Caritasverband vorliegen. Um alle Angaben für die Taschengeldzahlung
      rechtzei?g eingeben zu können, werden diese Unterlagen bis zum 10. Werktag deines
      erstes  Monats  im  Freiwilligendienst  benö?gt.  Solltest  du  diese  Frist  nicht  einhalten
      können (z.B. weil du kurzfris?g beginnst und so schnell nicht alle Unterlagen zusammen
      hast),  wird  das  Taschengeld  automa?sch  mit  der  nächsten  Taschengeldzahlung
      nachgezahlt.
      Wich?g: Da es sich um ein Taschengeld handelt, kann kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld
      gezahlt werden.

      SOZIALVERSICHERUNGSLEISTUNGEN
      Ein Freiwilligendienst ist eine sozialversicherungspflich?ge Beschä?igung, d.h. mit dem
      Taschengeld werden Beiträge für folgende Versicherungen für dich abgeführt:
              - gesetzliche Krankenversicherung – wich?g: Im Freiwilligendienst darfst du
                 nicht über ein anderes Familienmitglied „familienversichert“ oder „privat
                 krankenversichert“ sein.
              - Arbeitslosenversicherung
              - Pflegeversicherung
              - Rentenversicherung (das bedeutet auch, dass dein Freiwilligendienst als
                 Beitragsjahr mit angerechnet wird, wenn du mal in Rente gehst).
              - Beiträge an die Berufsgenossenscha? (siehe „Arbeitsunfall“ S. 10)
      Anders  als  beim  Gehalt,  das  bei  einer  festen  Anstellung  gezahlt  wird,  ist  für  die
      Sozialversicherungsleistungen  im  Freiwilligendienst  kein  Arbeitnehmer*innen-Anteil  zu
      zahlen.









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