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Finanzen
TASCHENGELD
Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird sta?dessen
ein Taschengeld ausgezahlt.
Für einen Freiwilligendienst in Vollzeit (egal ob FSJ oder BFD) erhältst du ein monatliches
Taschengeld in Höhe von 350 €. Dieses beinhaltet auch Zuschüsse für Unterkun? und
Verpflegung.
Bei einem Dienst in Teilzeit wird das Taschengeld anteilig reduziert. Auch wenn du nicht
den ganzen Monat im Dienst bist, z.B. weil du zur Mi?e des Monats beginnst oder
kündigst, erhältst du das Taschengeld anteilig für die Tage, an denen du im Dienst warst.
Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats durch den
Caritasverband.
Die Auszahlung des Taschengeldes kann nur erfolgen, wenn alle angeforderten
Unterlagen (von allen Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer und
Steuer-ID) beim Caritasverband vorliegen. Um alle Angaben für die Taschengeldzahlung
rechtzei?g eingeben zu können, werden diese Unterlagen bis zum 10. Werktag deines
erstes Monats im Freiwilligendienst benö?gt. Solltest du diese Frist nicht einhalten
können (z.B. weil du kurzfris?g beginnst und so schnell nicht alle Unterlagen zusammen
hast), wird das Taschengeld automa?sch mit der nächsten Taschengeldzahlung
nachgezahlt.
Wich?g: Da es sich um ein Taschengeld handelt, kann kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld
gezahlt werden.
SOZIALVERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Ein Freiwilligendienst ist eine sozialversicherungspflich?ge Beschä?igung, d.h. mit dem
Taschengeld werden Beiträge für folgende Versicherungen für dich abgeführt:
- gesetzliche Krankenversicherung – wich?g: Im Freiwilligendienst darfst du
nicht über ein anderes Familienmitglied „familienversichert“ oder „privat
krankenversichert“ sein.
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung (das bedeutet auch, dass dein Freiwilligendienst als
Beitragsjahr mit angerechnet wird, wenn du mal in Rente gehst).
- Beiträge an die Berufsgenossenscha? (siehe „Arbeitsunfall“ S. 10)
Anders als beim Gehalt, das bei einer festen Anstellung gezahlt wird, ist für die
Sozialversicherungsleistungen im Freiwilligendienst kein Arbeitnehmer*innen-Anteil zu
zahlen.
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