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ARBEITSZEITEN/NACHTDIENST/RUHEZEIT
           - Alle Freiwilligen, die unter 27 Jahre alt sind, arbeiten normalerweise in Vollzeit,
             also 40 Stunden pro Woche. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Dienst in
             Teilzeit möglich. -> siehe „Teilzeit“
           - In den Freiwilligendiensten gilt die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, die Arbeitszeit 40
             Wochenstunden wird auf fünf Tage verteilt.
           - Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach
             den gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Als Richtwert gilt, dass Freiwillige
             gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht schlechter gestellt werden.
           - Freiwillige müssen jedes zweite Wochenende frei haben.
           - Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Freiwillige dürfen nicht zwischen
             22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
           - Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, die zwischen Dienstende und Dienstbeginn am
             nächsten Tag liegt. Zwischen zwei Diensten muss eine Ruhezeit von mindestens elf
             Stunden liegen.
           - Für minderjährige Freiwillige gelten besondere Richtlinien. -> siehe
             „Jugendarbeitsschutz“

         ARBEITSZEUGNIS
           - Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten
             Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten des/der Freiwilligen.
             Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein
             Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
           - Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der
             Einsatzstelle ausgestellt. Du kannst auch schon vorher um die Ausstellung bitten,
             falls du ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen benötigst.
           - Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, muss
             aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.
           - Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein
             Freiwilligenausweis. -> siehe „Bescheinigung“ und „Ausweis“

         AUSWEIS
           - Alle Freiwilligen können einen Freiwilligendienst-Ausweis bekommen. Dieser wird
             vom BAFzA ausgestellt. Bei Fragen hierzu wendet ihr euch bitte an die Hotline des
             BAFzA: 0221-36730.
           - Dafür müssen die Freiwilligen im FSJ das Dokument „Abfrage Freiwilligendienst
             Bundesministerium“ (liegt den Vereinbarungsunterlagen bei und ist im
             Downloadbereich von www.mein-jahr-caritas.de zu finden) ausfüllen und
             unterschreiben und an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. schicken.
           - Alle Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, bekommen den
             Ausweis automatisch vom BAFzA zugeschickt.
           - Vergünstigungen durch den Ausweis gibt es u.a. für Wochen-/Monatskarten bei
             den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten diese
             zum Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten).
           - Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst.
             -> siehe „Bescheinigung“
      07   - Der Ausweis ist kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen. -> siehe „Arbeitszeugnis“
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