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DATENSCHUTZ
           - Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. und die Einsatzstellen im
             Freiwilligendienst unterliegen dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Alle Daten
             der Freiwilligen werden vertraulich behandelt und nur erhoben und verarbeitet,
             soweit dies für die Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich ist, z. B. für die
             Erstellung der Vereinbarungen oder für Kostennachweise. Eine Weitergabe an Dritte
             erfolgt nicht.
           - Alle Freiwilligen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen der Einsatzstelle
             zu beachten. Dafür müssen sie in die jeweiligen Bestimmungen eingewiesen
             werden.
           - Die Freiwilligen dürfen keine Daten oder Fotos von Betreuten oder Kolleg*innen
             aus der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen
             veröffentlichen oder verbreiten, außer auf ausdrücklichen Wunsch der
             Einsatzstelle.
           - Fotos oder Videos aus den Seminarwochen, auf denen andere Personen zu sehen
             sind, werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen
             nicht vom Seminarveranstalter (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.)
             veröffentlicht.
           - Alle Freiwilligen erhalten mit den Vereinbarungen zu Anfang des
             Freiwilligendienstes eine „Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos
             nach dem Kunsturhebergesetz“. Wenn diese vom Freiwilligen unterschrieben
             vorliegt, kann der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. die Fotos
             veröffentlichen. Es werden nur Fotos veröffentlicht, die die Freiwilligen nicht
             diskreditieren.
         DAUER
           - Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Beenden kann man den
             Freiwilligendienst jederzeit. Dazu muss die Freiwilligendienste-Vereinbarung
             gekündigt oder aufgehoben werden. -> siehe „Kündigung“
           - Der Freiwilligendienst kann auf insgesamt 18 Monate verlängert werden. Einen
             Jugendfreiwilligendienst darf man nur einmal leisten.
           - Achtung: Freiwillige, die den Dienst als Anerkennung für den praktischen Teil der
             Fachhochschulreife oder Voraussetzung für die Erzieherausbildung (gilt nur für
             Abiturient*innen) nutzen möchten, müssen den Freiwilligendienst mindestens
             12 Monate absolvieren. Näheres dazu -> siehe „Fachhochschulreife“

         EINSATZSTELLENBESUCH
           - Jeder Freiwillige wird ein Mal im Jahr von einem/einer pädagogischen
             Mitarbeiter*in in der Einsatzstelle besucht.
           - Der Einsatzstellenbesuch wird angekündigt und ermöglicht dem/der Freiwilligen,
             dem/der Anleiter*in und dem/der pädagogischen Mitarbeiter*in Probleme,
             Fragen und Verbesserungswünsche anzusprechen.






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