Page 14 - u27 INFOHEFT 2019_20_ohne Beschnitt
P. 14

LEISTUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST
           - Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Weitere Hinweise und Infos zum Thema
             Taschengeld -> siehe „Taschengeld“.
           - Für alle Freiwilligen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
             gezahlt, deshalb dürfen Freiwillige im Freiwilligendienst nicht über ein anderes
             Familienmitglied „familienversichert“ oder „privat krankenversichert“ sein.
           - Alle Freiwilligen können außerdem Kindergeld, ALG II oder Wohngeld beantragen.
             -> siehe „Kindergeld, ALG II und Wohngeld“
           - Außerdem werden alle Kosten für die Seminare getragen. Nähere Infos zu den
             Seminarwochen bekommst du im Kapitel -> „Deine Seminarwochen“.
         NEBENJOB
           - Wenn du in deiner Freizeit arbeiten gehen möchtest, musst du dies bei deiner
             Einsatzstelle unaufgefordert anzeigen. Die Einsatzstelle leitet die Information an
             das Referat für Freiwilligendienste weiter. Das Dokument „Anzeige einer
             Nebentätigkeit“, das du für die Anzeige nutzen musst, findest du unter
             www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
           - Eine Nebentätigkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 40 Stunden im
             Freiwilligendienst acht Stunden nicht überschreiten und sie darf deine Tätigkeit
             im Freiwilligendienst nicht einschränken.

         PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT
           - Jegliche Formen von Gewalt werden vom Caritasverband für das Bistum
             Magdeburg e.V. verurteilt und auch das Referat Freiwilligendienste stellt sich den
             Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt.
           - In den Seminarwochen werden Schulungen zur Prävention von sexualisierter
             Gewalt angeboten und alle Freiwilligen werden diesbezüglich geschult. Wenn du
             Gewalt in deinen Seminarwochen, in deiner Einsatzstelle oder im privaten Umfeld
             wahrnimmst, kannst du unser Team ansprechen (-> siehe Seite 4).
           - Die Präventionsbeauftragte im Bistum Magdeburg ist die Ansprechpartnerin bei
             einer Meldung in Bezug auf sexualisierte Gewalt in einer der Einsatzstellen:
             Lydia Schmitt | Tel.: 0391-5961-189 | Mail: lydia.schmitt@bistum-magdeburg.de

        PROBEZEIT
           - Die Dauer der Probezeit im FSJ und BFD beträgt sechs Wochen.
           - In der Probezeit kann von allen Seiten (Träger/Einsatzstelle und Freiwilliger) die
             Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen
             vorgenommen werden.
           - Nach Ablauf der Probezeit gelten die normalen Fristen. -> siehe „Kündigung“

         QUALITÄTSMANAGEMENT
           - Die Durchführung des Freiwilligendienstes unterliegt den Qualitätsstandarts der
             katholischen Trägergruppe.
           - Natürlich sind wir auf Verbesserungen und Tipps von Freiwilligen angewiesen
             -> siehe „Du hast Ideen zur Verbesserung oder persönliche Anliegen?“.


    13
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19