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GESCHENKE
           - Die Einsatzstellen entscheiden, ob und inwieweit es dem/der Freiwilligen gestattet
             ist, Geschenke während des Dienstes entgegenzunehmen. Bitte erkundige dich in
             deiner Einsatzstelle.
         GESETZE
           - Gesetzlich geregelt ist das FSJ im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und der
             BFD im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG).
           - Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz und dem
             Jugendarbeitsschutzgesetz. -> siehe „Jugendarbeitsschutzgesetz“

         HANDYGEBRAUCH WÄHREND DER ARBEITSZEIT
           - In den meisten Einsatzstellen ist die private Handynutzung während der Dienstzeit
             nicht gestattet. Ein Verstoß kann eine Abmahnung zur Folge haben.
           - Bitte besprich mit deinem/deiner Anleiter*in in der Einsatzstelle ab, welche
             Regelungen zum Handygebrauch während der Arbeitszeit gelten.
           - Für den Fall, dass du dringende Telefonate (Krankheit in der Familie, Antworten
             von Bewerbungen etc.) erwartest, kannst du in deiner Einsatzstelle im Vorhinein
             darum bitten, dass du dein Handy nutzen kannst oder über das Festnetz der
             Einsatzstelle für dringende Notfälle erreichbar bist.

         IMPFUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST/GESUNDHEITSPASS/GESUNDHEITSZEUGNIS
           - In den Freiwilligendiensten FSJ und BFD kann die Einsatzstelle Freiwillige zum
             Status der Impfungen befragen bzw. um bestimmte Impfungen oder die
             Ausstellung eines Gesundheitspasses/-zeugnisses bitten.
           - Wichtig: Für Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die die Einsatzstelle verlangt,
             muss die Einsatzstelle auch die Kosten übernehmen. Die Ausstellung eines
             Gesundheitspasses bzw. -zeugnisses ist notwendig, wenn du in deiner
             Einsatzstelle mit der Zubereitung von Lebensmitteln betraut bist. Eine Impfung
             oder die Ausstellung eines Gesundheitspasses muss von der Einsatzstelle in
             Auftrag gegeben werden. Nur dann trägt sie auch die Kosten hierfür.
           - Ob und welche Vorsorgemaßnahmen nötig sind oder ob du einen
             Gesundheitspass/-zeugnis brauchst, erfährst du in deiner Einsatzstelle.

        JUGENDARBEITSSCHUTZ
           - Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Freiwilligen unter 18 Jahren.
           - Minderjährige dürfen nur an fünf Tagen pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag)
             arbeiten, d.h. am Wochenende nach einem Seminar müssen diese frei haben. So
             ist ein Einsatz von maximal zehn Tagen am Stück (Mittwoch bis Sonntag sowie
             Montag bis Freitag der darauffolgenden Woche) möglich.
           - Minderjährige Freiwillige dürfen nicht nach 20:00 Uhr eingesetzt werden.
           - Minderjährige dürfen an folgenden Feiertagen nicht arbeiten: 1. Januar, 25.
             Dezember, 1. Mai, Ostersonntag. Am 24. und 31. Dezember dürfen sie nicht nach
             14 Uhr eingesetzt werden.
           - Die tägliche Pausenzeit für Freiwillige unter 18 Jahren beträgt eine Stunde. Für alle
             Volljährigen sind mindestens 30 Minuten für die tägliche Pausenzeit vorgesehen.

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