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BAFZA UND BUNDESFREIWILLIGENDIENST
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes zuständig und delegiert die
verschiedenen Aufgaben zur Durchführung an die Wohlfahrtsverbände, z.B. den
Caritasverband.
- Außerdem stellt das BAFzA mit seinen Bildungszentren eine Seminarwoche zur
politischen Bildung für alle Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst, die unter 27
Jahre alt sind, sicher.
- Das BAFzA ist zuständig für die Ausstellung der Freiwilligendienst-Ausweise im FSJ
und BFD. Nähere Infos zu den Ausweisen -> siehe „Ausweis“
- Vereinbarungen im BFD müssen vom BAFzA unterschrieben und genehmigt
werden. -> siehe „Vereinbarung“
- Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist eine Form der Freiwilligendienste in
Deutschand. Im BFD können alle Menschen in sozialen Einrichtungen für mindestens
sechs und höchstens 18 Monate aktiv werden. Das Alter der Freiwilligen ist im
Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr unwichtig. Im FSJ können nur Freiwillige
teilnehmen, die unter 27 Jahre alt sind.
BESCHEINIGUNG
- Die FSJ- bzw. BFD-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie
einen Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse,
Ausbildungsbetriebe oder Krankenkassen verlangen eine aktuelle Ausfertigung der
Bescheinigung.
- In einer Bescheinigung steht der Name des/der Freiwilligen, der Name der
Einsatzstelle, das Datum wann er/sie den Dienst angetreten und beendet hat bzw.
voraussichtlich beenden wird.
- Ausgestellt wird sie vom Träger des Freiwilligendienstes (Caritasverband für das
Bistum Magdeburg e.V.) mit dem aktuellen Datum des Ausstellungstages.
- Jede*r Freiwillige erhält mit den Vereinbarungen eine „vorläufige“ Bescheinigung.
Eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung kann bis zu fünfmal während des
Freiwilligendienstes vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. bei Claudia
Prausner (-> siehe Seite 4) angefordert werden.
- Die Abschlussbescheinigung wird nach dem letzten Tag im Freiwilligendienst vom
Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. Eine vorherige
Ausstellung der Abschlussbescheinigung ist nicht möglich.
BEWERBUNGEN WÄHREND DES FREIWILLIGENDIENSTES
-> siehe gesondertes Kapitel „Bewerbungen für deine Ausbildung oder dein Studium“
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