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men im Rahmen der AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) bzw.
        ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens) wie Kommunikation, Beschäftigung und soziale
        Betreuung.
        - Beschäftigungen mit Patient*innen
        - Patient*innenbegleitdienste (Spaziergänge, Begleitung zu Untersuchungen und
          Fachärzt*innen, Einkäufe, …)
        - Hilfe bei Mobilisierung
        - Hilfe beim An- und Auskleiden der Patient*innen
        - Hilfe beim Ausscheiden
        - Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen bei einem geringen Hilfebedarf, selbständige
          Übernahme bei einfacher Körperpflege
        - Unterstützung bei einfacher Körperpflege
        - Unterstützung bei der Zahnpflege
        - Hautpflege bei intakter Haut
        - Hilfestellung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (nicht bei Patient*innen mit
          Schluckstörungen und anderen den Schluckvorgang betreffenden Einschränkungen).
        - Einfache Lagerung selbständig (z. B. Patient*innen ins Bett bringen)
        - Unterstützung bei Blutdruckmessungen, wenn es sich um Routinekontrollen handelt
        - Unterstützung von Blutzuckermessungen (nach Einweisung)
        - Leeren des Urinbeutels (das Wechseln des Urinbeutels ist nicht erlaubt)

        Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die nur unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft
        möglich sind
        Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals:
        - beim Betten/Lagern von Patient*innen
        - beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetiker*innen)
        - bei der Vorbereitung von Patient*innen für Operationen und Untersuchungen
        - beim gemeinsamen Holen und Bringen von Patient*innen zum OP/aus dem
          Aufwachraum
        - Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel
        - Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten
          Patient*innenüberwachung. Sofortige Weiterleitung der gemessenen Werte an die
          Fachkraft)
        - Bereitstellung von Inhalationssystemen
        - Weitergabe von Patient*innen- und Angehörigenbeobachtungen an die
          verantwortliche Pflegefachkraft bzw. an die verantwortliche Ansprechpartner*in
        - bei der Gabe von Sondennahrung in speziellen Bereichen
        Folgende Tätigkeiten dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung erfolgen und nur dann aus-
        geführt werden, wenn der/die Freiwillige persönlich geeignet ist und sich sicher fühlt:
        - Grundpflege Schwerstpflegebedürftiger
        - Unterstützung beim Wechseln von Urinbeuteln
        - Unterstützung bei der speziellen Mundpflege
        - Unterstützung beim Lagern bettlägeriger Bewohner*innen
        - Transport von Patient*innen bzw. schwerpflegebedürftigen Bewohner*innen
        - Unterstützung bei der Nutzung von Aufstehhilfen/Liften: Badewannenlift,
          Rutschbrettern
        - Mitbeobachten der Atmung
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