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Was ist bei einer erkrankung zu tun?



        Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du nicht
        nachzuarbeiten. Bitte gehe verantwortungsvoll mit dir, deinen Kolleg*innen in der Einsatz-
        stelle und den Patient*innen/Kindern/Klient*innen/Bewohner*innen um und besuche ei-
        nen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, solltest
        du dich schonen und nichts tun, was deiner Genesung im Wege steht (den Diskobesuch
        solltest du also verschieben, bis du wieder gesund bist).
        Grundsätzliches

         Du hast einen geplanten Arzt- - Du gibst in deiner Einsatzstelle frühzeitig Bescheid,
         besuch/eine Operation:      wann du zur Behandlung musst.
         Du  merkst  während  der  Ar- - Du gehst sofort zu deinem/deiner Anleiter*in oder
         beitszeit, dass es dir nicht gut    einer anderen Fachkraft und sagst, dass es dir
         geht:                       nicht gut geht und schilderst, was los ist (Übelkeit,
                                     Kopfschmerz etc.)
                                   - Falls du gleich einen Arzt aufsuchen möchtest,
                                     kannst du das tun. Anschließend rufst du in deiner
                                     Einsatzstelle an und sagst, wann du voraussichtlich
                                     wieder im Dienst sein wirst.
         Du bist krank und kannst des- - Wenn du merkst, dass du deinen Dienst in der Ein-
         halb  nicht  zur  Arbeit  in  der    satzstelle nicht antreten kannst (z.B. bei Durchfall,
         Einsatzstelle erscheinen:    Erbrechen, Fieber, Grippe etc.) rufst du entweder
                                     am Vortag oder vor deinem Dienstbeginn in der
                                     Einsatzstelle an und meldest deinen Krankenstand.
                                   - Du solltest noch am selben Tag einen Arzt aufsu-
                                     chen und dich behandeln lassen.
                                   - Du musst deine Einsatzstelle nach dem Arztbesuch
                                     (bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie
                                     lang du voraussichtlich krankgeschrieben bist.
         Du bist krank und kannst des- - Wenn du vor der Seminarwoche krank wirst oder
         halb  nicht  am  Seminar  teil-   merkst, dass es dir nicht gut geht,  rufst du am
         nehmen:                     Montag bis 10:00 Uhr in unserem Büro (-> siehe
                                     Seite 4) an und gibst Bescheid.
                                   - Wenn du während der Seminarwoche krank wirst,
                                     suchen wir im Notfall einen Arzt/ein Krankenhaus
                                     auf oder du fährst nach Hause und suchst dort
                                     einen Arzt auf.
                                   - Wenn du einen regelmäßigen oder geplanten Arzt-
                                     besuch hast, gib uns frühzeitig Bescheid (mind.
                                     zwei Wochen vor der Seminarwoche). Dann versu-
                                     chen wir eine Lösung zu finden.

     17    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig!
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