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- Wenn du eher nach Hause geschickt wirst, weil z. B. gerade nicht viel zu tun ist,
              sprich bitte gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert bzw.
              wann du sie nacharbeiten sollst!

          URLAUB
            - Alle Freiwilligen, die zu Beginn des FSJ/BFD unter 18 Jahre alt sind, haben 27
              Urlaubstage, alle anderen 26 Tage. Du solltest deine Urlaubspläne so schnell wie
              möglich mit deiner Einsatzstelle besprechen und planen. Es gibt keinen Anspruch
              auf einen bestimmten Urlaubszeitpunkt, vielmehr musst du den Urlaub wie in der
              jeweiligen Einsatzstelle üblich rechtzeitig einreichen und auf die Bewilligung warten.
            - Während der Seminarzeit darfst du keinen Urlaub nehmen. Melde dich umgehend
              beim Caritasverband, wenn es eine Überschneidung mit den Terminen gibt.
            - Du musst deinen Urlaub innerhalb der Zeit deines Freiwilligendienstes nehmen, es
              wird kein Urlaub ausgezahlt.
            - In manchen Einsatzstellen gibt es Schließzeiten, in denen alle Mitarbeiter*innen
              Urlaub nehmen müssen (z.B. Kitas, Schulen).
            - Die Planung des Urlaubs übernimmt deine Einsatzstelle, nicht der Caritasverband.
            - In manchen Situationen musst du für Bewerbungsgespräche Urlaub nehmen.
              -> siehe „Bewerbungen“
            - Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % haben nach
              § 208 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr.
              Dieser muss unter Vorlage des Nachweises beim Referat Freiwilligendienste beantragt
              werden.
            - Sonderurlaubstage (z.B. bei Trauerfällen) sind für Freiwillige grundsätzlich nicht
              vorgesehen, du solltest gegenüber deinen Kolleg*innen in deiner Einsatzstelle
              allerdings nicht schlechter gestellt sein.

          VEREINBARUNG
            - Deine Vereinbarung wurde dir vor Beginn deines Freiwilligendienstes ausgestellt
              und regelt alle Modalitäten zu deinem Freiwilligendienst.
            - Die Vereinbarung muss von folgenden Personen/Institutionen unterschrieben werden:
                 o Freiwillige*r
                 o Bei Minderjährigen: Erziehungsberechtigte
                 o Einsatzstelle, ggf. auch Einsatzstellenträger
                 o Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
                 o Nur im BFD: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
            - Du erhältst eine Ausfertigung der Vereinbarung. Wichtig: Bitte bewahre sie an einem
              Ort auf, an dem du sie auch wiederfindest!

          VERSICHERUNG
            - Während deines Freiwilligendienstes werden vom Caritasverband für das Bistum
              Magdeburg die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Krankenversicherung
              für dich gezahlt.
            - Außerdem bist du für die Arbeitszeit in deiner Einsatzstelle und im Seminar über
              die Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle unfallversichert. Das gilt auch für
              deine Wege zum Arbeitsplatz -> siehe „Arbeitsunfall“

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