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LEISTUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST
- Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Weitere Hinweise und Infos zum Thema
Taschengeld -> siehe „Taschengeld“.
- Für alle Freiwilligen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
gezahlt, deshalb dürfen Freiwillige im Freiwilligendienst nicht über ein anderes
Familienmitglied „familienversichert“ oder „privat krankenversichert“ sein.
- Alle Freiwilligen können außerdem Kindergeld, ALG II oder Wohngeld beantragen.
-> siehe „Kindergeld, ALG II und Wohngeld“
- Außerdem werden alle Kosten für die Seminare getragen. Nähere Infos zu den
Seminarwochen bekommst du im Kapitel -> „Deine Seminarwochen“.
NEBENJOB
- Wenn du in deiner Freizeit arbeiten gehen möchtest, musst du dies bei deiner
Einsatzstelle unaufgefordert anzeigen. Die Einsatzstelle leitet die Information an
das Referat für Freiwilligendienste weiter. Das Dokument „Anzeige einer
Nebentätigkeit“, das du für die Anzeige nutzen musst, findest du unter
www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
- Eine Nebentätigkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 40 Stunden im
Freiwilligendienst acht Stunden nicht überschreiten und sie darf deine Tätigkeit
im Freiwilligendienst nicht einschränken.
PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT
- Jegliche Formen von Gewalt werden vom Caritasverband für das Bistum
Magdeburg e.V. verurteilt und auch das Referat Freiwilligendienste stellt sich den
Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt.
- In den Seminarwochen werden Schulungen zur Prävention von sexualisierter
Gewalt angeboten und alle Freiwilligen werden diesbezüglich geschult. Wenn du
Gewalt in deinen Seminarwochen, in deiner Einsatzstelle oder im privaten Umfeld
wahrnimmst, kannst du unser Team ansprechen (-> siehe Seite 4).
- Die Präventionsbeauftragte im Bistum Magdeburg ist die Ansprechpartnerin bei
einer Meldung in Bezug auf sexualisierte Gewalt in einer der Einsatzstellen:
Lydia Schmitt | Tel.: 0391-5961-189 | Mail: lydia.schmitt@bistum-magdeburg.de
PROBEZEIT
- Die Dauer der Probezeit im FSJ und BFD beträgt sechs Wochen.
- In der Probezeit kann von allen Seiten (Träger/Einsatzstelle und Freiwillige*r) die
Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen
vorgenommen werden.
- Nach Ablauf der Probezeit gelten die normalen Fristen. -> siehe „Kündigung“
QUALITÄTSMANAGEMENT
- Die Durchführung des Freiwilligendienstes unterliegt den Qualitätsstandards der
katholischen Trägergruppe.
- Natürlich sind wir auf Verbesserungen und Tipps von Freiwilligen angewiesen
-> siehe „Du hast Ideen zur Verbesserung oder persönliche Anliegen?“.
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