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den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten diese
              zum Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten).
            - Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst.
              -> siehe „Bescheinigung“
            - Der Ausweis ist kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen. -> siehe „Arbeitszeugnis“

          BAFZA UND BUNDESFREIWILLIGENDIENST
            - Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die
              Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes zuständig und delegiert die
              verschiedenen Aufgaben zur Durchführung an die Wohlfahrtsverbände, z.B. den
              Caritasverband.
            - Außerdem stellt das BAFzA mit seinen Bildungszentren eine Seminarwoche zur
              politischen Bildung für alle Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst, die unter 27
              Jahre alt sind, sicher.
            - Das BAFzA ist zuständig für die Ausstellung der Freiwilligendienst-Ausweise im FSJ
              und BFD. Nähere Infos zu den Ausweisen -> siehe „Ausweis“
            - Vereinbarungen im BFD müssen vom BAFzA unterschrieben und genehmigt
              werden. -> siehe „Vereinbarung“
            - Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist eine Form der Freiwilligendienste in
              Deutschand. Im BFD können alle Menschen in sozialen Einrichtungen für mindestens
              sechs und höchstens 18 Monate aktiv werden. Im BFD gibt es - im Gegensatz zum
              FSJ - kein Höchstalter. Im FSJ können nur Freiwillige teilnehmen, die unter 27 Jahre
              alt sind.

          BESCHEINIGUNG
            - Die FSJ- bzw. BFD-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie
              einen Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse oder
              Krankenkassen verlangen eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung.
            - In einer Bescheinigung steht der Name des/der Freiwilligen, der Name der
              Einsatzstelleder Einsatzstelle sowie das Datum, wann der Dienst begonnen und
              beendet wurde bzw. voraussichtlich enden wird.
            - Ausgestellt wird sie vom Träger des Freiwilligendienstes (Caritasverband für das
              Bistum Magdeburg e.V.) mit dem aktuellen Datum des Ausstellungstages.
            - Jede*r Freiwillige erhält mit den Vereinbarungen eine „vorläufige“ Bescheinigung.
              Eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung kann bis zu fünfmal während des
              Freiwilligendienstes vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. bei Claudia
              Prausner (-> siehe Seite 4) angefordert werden.
            - Die Abschlussbescheinigung wird nach dem letzten Tag im Freiwilligendienst vom
              Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. Eine vorherige
              Ausstellung der Abschlussbescheinigung ist nicht möglich.

          BEWERBUNGEN WÄHREND DES FREIWILLIGENDIENSTES
            -> siehe gesondertes Kapitel „Bewerbungen für deine Ausbildung oder dein Studium“






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