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- Wenn du einen Arbeitsunfall hattest, musst du zur Behandlung zu einem sogenannten
              „D-Arzt“ (Durchgangsarzt). Eine Liste mit D-Ärzten gibt es sicherlich in deiner
              Einsatzstelle. Ärzte in der Notaufnahme in Krankenhäusern sind ebenfalls D-Ärzte.
              Bei der Anmeldung musst du immer gleich angeben, dass du einen Arbeitsunfall
              hattest.

          ARBEITSZEITEN/NACHTDIENST/RUHEZEIT
            - Alle Freiwilligen, die unter 27 Jahre alt sind, arbeiten normalerweise in Vollzeit,
              also 40 Stunden pro Woche. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Dienst in
              Teilzeit möglich. -> siehe „Teilzeit“
            - In den Freiwilligendiensten gilt die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, die Arbeitszeit von
              40 Wochenstunden wird auf fünf Tage verteilt.
            - Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach
              den gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Als Richtwert gilt, dass Freiwillige
              gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht schlechter gestellt werden.
            - Freiwillige müssen jedes zweite Wochenende frei haben.
            - Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Freiwillige dürfen nicht zwischen
              22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
            - Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, die zwischen Dienstende und Dienstbeginn am
              nächsten Tag liegt. Zwischen zwei Diensten muss eine Ruhezeit von mindestens elf
              Stunden liegen.
            - Für minderjährige Freiwillige gelten besondere Richtlinien. -> siehe
              „Jugendarbeitsschutz“

          ARBEITSZEUGNIS
            - Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten
              Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten des/der Freiwilligen.
              Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein
              Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
            - Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der
              Einsatzstelle ausgestellt. Du kannst auch schon vorher um die Ausstellung bitten,
              falls du ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen benötigst.
            - Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, muss
              aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.
            - Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein
              Freiwilligenausweis. -> siehe „Bescheinigung“ und „Ausweis“

          AUSWEIS
            - Alle Freiwilligen können einen Freiwilligendienst-Ausweis bekommen. Dieser wird
              vom BAFzA ausgestellt. Bei Fragen hierzu wendet ihr euch bitte an die Hotline des
              BAFzA: 0221-36730.
            - Dafür müssen die Freiwilligen im FSJ das Dokument „Abfrage Freiwilligendienst
              Bundesministerium“ (liegt den Vereinbarungsunterlagen bei und ist im
              Downloadbereich von www.mein-jahr-caritas.de zu finden) ausfüllen und
              unterschreiben und an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. schicken.
            - Alle Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, bekommen den
              Ausweis automatisch vom BAFzA zugeschickt.
     07     - Vergünstigungen durch den Ausweis gibt es u.a. für Wochen-/Monatskarten bei
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