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- Wenn du einen Arbeitsunfall hattest, musst du zur Behandlung zu einem sogenannten
„D-Arzt“ (Durchgangsarzt). Eine Liste mit D-Ärzten gibt es sicherlich in deiner
Einsatzstelle. Ärzte in der Notaufnahme in Krankenhäusern sind ebenfalls D-Ärzte.
Bei der Anmeldung musst du immer gleich angeben, dass du einen Arbeitsunfall
hattest.
ARBEITSZEITEN/NACHTDIENST/RUHEZEIT
- Alle Freiwilligen, die unter 27 Jahre alt sind, arbeiten normalerweise in Vollzeit,
also 40 Stunden pro Woche. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Dienst in
Teilzeit möglich. -> siehe „Teilzeit“
- In den Freiwilligendiensten gilt die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, die Arbeitszeit von
40 Wochenstunden wird auf fünf Tage verteilt.
- Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach
den gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Als Richtwert gilt, dass Freiwillige
gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht schlechter gestellt werden.
- Freiwillige müssen jedes zweite Wochenende frei haben.
- Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Freiwillige dürfen nicht zwischen
22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
- Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, die zwischen Dienstende und Dienstbeginn am
nächsten Tag liegt. Zwischen zwei Diensten muss eine Ruhezeit von mindestens elf
Stunden liegen.
- Für minderjährige Freiwillige gelten besondere Richtlinien. -> siehe
„Jugendarbeitsschutz“
ARBEITSZEUGNIS
- Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten
Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten des/der Freiwilligen.
Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein
Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
- Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der
Einsatzstelle ausgestellt. Du kannst auch schon vorher um die Ausstellung bitten,
falls du ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen benötigst.
- Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, muss
aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.
- Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein
Freiwilligenausweis. -> siehe „Bescheinigung“ und „Ausweis“
AUSWEIS
- Alle Freiwilligen können einen Freiwilligendienst-Ausweis bekommen. Dieser wird
vom BAFzA ausgestellt. Bei Fragen hierzu wendet ihr euch bitte an die Hotline des
BAFzA: 0221-36730.
- Dafür müssen die Freiwilligen im FSJ das Dokument „Abfrage Freiwilligendienst
Bundesministerium“ (liegt den Vereinbarungsunterlagen bei und ist im
Downloadbereich von www.mein-jahr-caritas.de zu finden) ausfüllen und
unterschreiben und an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. schicken.
- Alle Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, bekommen den
Ausweis automatisch vom BAFzA zugeschickt.
07 - Vergünstigungen durch den Ausweis gibt es u.a. für Wochen-/Monatskarten bei