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DATENSCHUTZ
            - Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. und die Einsatzstellen im
              Freiwilligendienst unterliegen dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Alle Daten
              der Freiwilligen werden vertraulich behandelt und nur erhoben und verarbeitet,
              soweit dies für die Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich ist, z. B. für die
              Erstellung der Vereinbarungen oder für Kostennachweise. Eine Weitergabe an Dritte
              erfolgt nicht.
            - Alle Freiwilligen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen der Einsatzstelle
              zu beachten. Dafür müssen sie in die jeweiligen Bestimmungen eingewiesen
              werden.
            - Die Freiwilligen dürfen keine Daten oder Fotos von Betreuten oder Kolleg*innen
              aus der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen
              veröffentlichen oder verbreiten, außer auf ausdrücklichen Wunsch der
              Einsatzstelle.
            - Fotos oder Videos aus den Seminarwochen, auf denen andere Personen zu sehen
              sind, werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen
              nicht vom Seminarveranstalter (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.)
              veröffentlicht.
            - Alle Freiwilligen erhalten mit den Vereinbarungen zu Anfang des
              Freiwilligendienstes eine „Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos
              nach dem Kunsturhebergesetz“. Wenn diese vom Freiwilligen unterschrieben
              vorliegt, kann der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. die Fotos
              veröffentlichen. Es werden nur Fotos veröffentlicht, die die Freiwilligen nicht
              diskreditieren.

          DAUER
            - Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Beenden kann man den
              Freiwilligendienst jederzeit. Dazu muss die Freiwilligendienste-Vereinbarung
              gekündigt oder aufgehoben werden. -> siehe „Kündigung“
            - Der Freiwilligendienst kann auf insgesamt 18 Monate verlängert werden. Einen
              Jugendfreiwilligendienst darf man nur einmal leisten.
            - Achtung: Freiwillige, die den Dienst als Anerkennung für den praktischen Teil der
              Fachhochschulreife oder Voraussetzung für die Erzieherausbildung (gilt nur für
              Abiturient*innen) nutzen möchten, müssen den Freiwilligendienst mindestens
              12 Monate absolvieren. Näheres dazu -> siehe „Fachhochschulreife“
          EINSATZSTELLENBESUCH
            - Jeder Freiwillige wird ein Mal im Jahr von einem/einer pädagogischen
              Mitarbeiter*in in der Einsatzstelle besucht.
            - Der Einsatzstellenbesuch wird angekündigt und ermöglicht dem/der Freiwilligen,
              dem/der Anleiter*in und dem/der pädagogischen Mitarbeiter*in Probleme,
              Fragen und Verbesserungswünsche anzusprechen.






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