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SCHULPFLICHT
- Im Land Sachsen-Anhalt gibt es eine zwölfjährige Schulpflicht (neun Jahre an einer
allgemeinbildenden Schule und drei Jahre an einer berufsbildenden Schule). Leisten
junge Menschen einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, ruht die Schulpflicht.
- Nach einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung des Freiwilligendienstes
muss sich der/die Freiwillige bei einer berufsbildenden Schule anmelden, da die
Schulpflicht dann nicht mehr ruht. Dies gilt auch bei unentschuldigtem Fehlen
während des Freiwilligendienstes.
SCHWEIGEPFLICHT
- Für Freiwillige besteht – wie auch für alle anderen Mitarbeitenden in den
Einsatzstellen – eine Schweigepflicht. Sie verpflichtet zu absolutem Stillschweigen
über die betreuten Personen oder interne Gespräche gegenüber Menschen
außerhalb der Einsatzstelle.
- Sie gilt vom ersten Arbeitstag an und auch über das Ende des Freiwilligendienstes
hinaus.
- Allerdings solltest du alles Wichtige, was dir Klient*innen/Bewohner*innen oder
Kinder anvertrauen und was ihnen schaden könnte, an deine Kolleg*innen
weitergeben.
SOZIALE NETZWERKE UND ONLINEPORTALE (INSTAGRAM & CO.)
- Das Referat Freiwilligendienste ist auf mehreren sozialen Netzwerkportalen
vertreten und aktualisiert regelmäßig die Seiten/Auftritte. -> Du findest unsere
Auftritte auf Seite 29 dieses Heftes.
- Bitte veröffentliche dort keine Bilder aus den Seminaren oder den Einsatzstellen,
die die Abgebildeten negativ darstellen oder deren ausdrückliche Erlaubnis du
nicht hast -> siehe „Datenschutz“.
- Bitte beachte auch die Regelungen zur Schweigepflicht -> siehe „Schweigepflicht“.
- Beachte bitte auch die Regelungen in deiner Einsatzstelle bezüglich privater
Kontakte zu Klient*innen/Bewohner*innen/Patient*innen.
STUNDENREDUZIERUNG
- Ein FSJ/BFD kann auf Antrag mit reduzierter Stundenzahl absolviert werden
(mindestens 21 Stunden), wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
o Notwendige Betreuung eines Kindes oder Angehörigen
o Gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigung
o Bildungs- und Qualifizierungsangebote (z.B. Teilnahme an einem
Integrationskurs), die mit einem Freiwilligendienst in Vollzeit kollidieren
o vergleichbar schwerwiegende Gründen
- Die Seminartage müssen auch bei reduzierter Stundenzahl in Vollzeit absolviert
werden.
- Die reduzierte Stundenzahl muss der höchstmöglichen Einsatzzeit entsprechen.
Eine Nebentätigkeit ist dann nicht möglich.
- Das Taschengeld wird anteilig gezahlt.
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