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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

        Bis zum 42. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal überwiesen. Ab dem 43.
        Krankentag aus demselben Krankheitsgrund wird die Zahlung eingestellt. Du hast die Mög-
        lichkeit, dich bei deiner Krankenkasse zu melden und einen Teil des Taschengeldes von der
        Krankenkasse zu bekommen. Dafür bekommst du von deinem Arzt einen Auszahlschein,
        den du zu deiner Krankenkasse schicken musst. Daraufhin überweist dir die Krankenkasse
        das Geld. In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse
        ausgezahlt bekommst.

        „Kind-krank“-Regelung/Kinderkrankengeld

        Falls dein Kind krank ist und du mit zu Hause bleiben musst, gilt die Entgeltfortzahlung über
        die Krankenkasse ab dem ersten Krankentag. Das heißt, dein Taschengeld wird ab dem
        ersten „Kind-krank“-Tag reduziert. Einen Teil des Geldes bekommst du (bei Beantragung)
        von deiner Krankenkasse erstattet. Dieses Kinderkrankengeld kann für bis zu 20 Tage (2021
        abweichend sogar 30 Tage) pro Kalenderjahr beantragt werden. Falls du allein erziehend
        sein solltest, steigt mit dem Einverständnis des anderen Elternteils und nach Rücksprache
        mit der Krankenkasse das Kinderkrankengeld auf 40 Tage pro Kalenderjahr.
        Du musst das Original des Krankenscheines ausgefüllt an deine Krankenkasse schicken und
        eine Kopie davon schickst du an uns, Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Lan-
        ger Weg 65-66, 39112 Magdeburg.




































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