Page 16 - infoheft21.indd
P. 16

TASCHENGELD
            - Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird
              anstatt dessen ein Taschengeld ausgezahlt.
            - Im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst unter 27 Jahre
              erhalten die Freiwilligen bei einem Freiwilligendienst in Vollzeit:
              o 330,00 € Taschengeld, inkl. Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung (auch
                 für die Zeit des Urlaubs und der Seminare).
              o eine Sozialversicherung, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen
                 Unfallversicherung (die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Träger der
                 Freiwilligendienste für dich abgeführt).
            - Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats und wird
              vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. ausgeführt. Die Auszahlung
              des Taschengeldes erfolgt nur, wenn alle angeforderten Unterlagen (von allen
              Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
              Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
              Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID) bis zum 10. des Monats beim
              Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. bei Claudia Prausner eingegangen
              sind. Eine Information, welche Unterlagen wir noch benötigen, bekommst du
              per Post zugeschickt bzw. liegt dir mit der Checkliste der Vereinbarung vor.
              Bei Fragen zur Überweisung des Taschengeldes wendest du dich bitte an Claudia
              Prausner (siehe Ansprechpartner*innen auf Seite 4).

          TÄTIGKEITEN
            - Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen nicht
              ausgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten
              findest du im Kapitel -> „Tätigkeiten in den Einsatzbereichen“.

          TEILDIENST
            - In der Regel ist die Dienstzeit im Freiwilligendienst „am Stück“ zu leisten.
              Freiwillige dürfen aber auch im Teildienst eingesetzt werden. Die Arbeit in
              Teildiensten ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach dem jeweiligen Dienst
              für einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden unterbrochen wird und dann
              eine erneute Arbeitsphase beginnt.
            - Bestimmte Punkte sind bei Teildiensten zu beachten: Es muss ein Einverständnis
              zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem/Freiwilliger über das Arbeiten in
              Teildiensten geben. Über die Regelung, in welchem Umfang Teildienste zu
              leisten sind, muss eine Absprache erfolgen. Die Freiwilligen dürfen anderen
              Mitarbeiter*innen gegenüber nicht schlechter gestellt werden.
          ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
            - Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht
              bezahlt, können aber „abgebummelt“ werden. Falls du Überstunden machen
              sollst, musst du vorher seitens der Einrichtung dazu um dein Einverständnis
              gebeten werden.
            - Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch
              entstehen, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden
              sind ein Abmahnungsgrund.
     15
   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21