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- nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Angebote im kreativen, umwelt-
         pädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich
       - Planung, Vorbereitung und Durchführung von jahreszeitlichen oder thematischen
         Veranstaltungen, Festen, Elternabenden, Gruppenangeboten und -aktivitäten,
         Gruppenleiter*innenschulungen, Freizeitangeboten, Ferienmaßnahmen
       - Freizeitgestaltung mit Einzelnen oder kleineren Gruppen
       - Kinderbetreuung bei Veranstaltungen
       - Begleitung bestehender Gruppen (z. B. Jugendgruppen, interkulturelle Frauengruppen
         & deren Kinder, …)
       - Besuchen, Unterstützung und Begleitung bei alten, kranken und behinderten Menschen
         (Besuchsdienst, Nachbarschaftshilfe, …)
       - Unterstützung von Kommunion- und Firmgruppen und Mitgestaltung von
         Gottesdiensten für unterschiedliche Zielgruppen
       - Organisationseigenen, nicht wirtschaftlichen Einrichtungen, z. B. Mithilfe bei Weltläden,
         Obdachlosentreffs, Kindergärten, Tageseinrichtungen, Bibliotheken, Mitarbeit bei Chor,
         Musikgruppen, Kirchenmusik
       - Unterstützung von Kleiderkammern, Tafelläden, unterstützende Maßnahmen im
         Flüchtlingsbezug,…
       - Gremienarbeit
       - Teilnahme an Elterngesprächen
       - Teilnahme an Teambesprechungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an
         Supervision

       Pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten mit besonderem Augenmerk
       Folgende Tätigkeiten dürfen nur erfolgen, wenn der/die Freiwillige persönlich geeignet ist
       und sich sicher fühlt bzw. unter Aufsicht und Anleitung von Fachkräften:
       - Begleitung Einzelner zu Terminen außerhalb der Einrichtung (auf dem Schulweg, zum
         Arzt, zu Freizeitaktivitäten)
       - Individuelle Begleitung und Integration (z. B. begleitende Hilfe im Kindertagesstätte)
       - Pflegerische Tätigkeiten (wie z. B. Wickeln, …)

       Nicht erlaubte pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten
       - Die alleinige Aufsichtspflicht darf nie an eine*n Freiwillige*n übertragen werden
       - Nachtdienste


       Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten
       Erlaubte medizinisch-pflegerische Tätigkeiten
       In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die nicht über eine pflegerische Ausbildung
       verfügen, nur dann verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswis-
       sen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden.
       Nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen darf die medizinische Behandlungspfle-
       ge nur von Pflegefachkräften erbracht werden. Die/der Freiwillige kann im Pflegebereich
       lediglich die Fachkraft unterstützen. Zu den  unterstützenden Tätigkeiten zählen Maßnah-
       men im Rahmen der AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) bzw.
       ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens) wie Kommunikation, Beschäftigung und soziale
    19  Betreuung.
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