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Was ist Bei einer erkrankung zu tun?



       Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Die Zeit der Erkrankung brauchen Sie nicht
       nachzuarbeiten oder nachzuholen.

       Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit sich selbst, den Kolleg*innen in der Einsatzstelle
       und den Patient*innen/ Kindern/Klient*innen/Bewohner*innen um und besuchen Sie ei-
       nen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der Sie krankgeschrieben sind, sollten
       Sie sich schonen und nichts tun, was einer Genesung im Wege steht.


       Grundsätzliches

        Bei langfristig geplanten oder  - Sie informieren die Einsatzstelle frühzeitig über den
        regelmäßigen Arztbesuchen:    Termin.
        Sie  merken  während  der  Ar- - Bitte informieren Sie die Kolleg*innen in der Einsatz-
        beitszeit  in  der  Einsatzstelle,    stelle über ihr Unwohlsein (Übelkeit, Kopfschmerz
        dass es Ihnen nicht gut geht:    etc.)
                                  - Falls Sie gleich einen Arzt aufsuchen möchten,
                                    sollten Sie die Einsatzstelle informieren.
                                    Anschließend setzen Sie die Einsatzstelle telefonisch
                                    darüber in Kenntnis, wann Sie wieder im Dienst sein
                                    werden.
        Sie  sind  krank  und  können  - Wenn Sie den Dienst in der Einsatzstelle nicht an-
        deshalb nicht zur Arbeit in der    treten können (z.B. bei Durchfall, Erbrechen, Fieber,
        Einsatzstelle erscheinen:    Grippe etc.)rufen Sie entweder am Vortag oder vor
                                    dem Dienstbeginn in der Einsatzstelle an und melden
                                    Ihren Krankenstand.
                                  - Sie sollten noch am selben Tag einen Arzt aufsuchen
                                    und sich behandeln lassen.
                                  - Sie müssen die Einsatzstelle nach dem Arztbesuch
                                    (bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie lang
                                    Sie voraussichtlich krankgeschrieben sind.
        Sie  sind  krank  und  können  - Wenn Sie vor einem Bildungstag erkranken, infor-
        deshalb nicht am Bildungstag    mieren Sie uns bitte bis 10:00 Uhr im Büro (-> siehe
        teilnehmen:                 Seite 4)


          Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig!








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