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Was ist Bei einer erkrankung zu tun?
Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Die Zeit der Erkrankung brauchen Sie nicht
nachzuarbeiten oder nachzuholen.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit sich selbst, den Kolleg*innen in der Einsatzstelle
und den Patient*innen/ Kindern/Klient*innen/Bewohner*innen um und besuchen Sie ei-
nen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der Sie krankgeschrieben sind, sollten
Sie sich schonen und nichts tun, was einer Genesung im Wege steht.
Grundsätzliches
Bei langfristig geplanten oder - Sie informieren die Einsatzstelle frühzeitig über den
regelmäßigen Arztbesuchen: Termin.
Sie merken während der Ar- - Bitte informieren Sie die Kolleg*innen in der Einsatz-
beitszeit in der Einsatzstelle, stelle über ihr Unwohlsein (Übelkeit, Kopfschmerz
dass es Ihnen nicht gut geht: etc.)
- Falls Sie gleich einen Arzt aufsuchen möchten,
sollten Sie die Einsatzstelle informieren.
Anschließend setzen Sie die Einsatzstelle telefonisch
darüber in Kenntnis, wann Sie wieder im Dienst sein
werden.
Sie sind krank und können - Wenn Sie den Dienst in der Einsatzstelle nicht an-
deshalb nicht zur Arbeit in der treten können (z.B. bei Durchfall, Erbrechen, Fieber,
Einsatzstelle erscheinen: Grippe etc.)rufen Sie entweder am Vortag oder vor
dem Dienstbeginn in der Einsatzstelle an und melden
Ihren Krankenstand.
- Sie sollten noch am selben Tag einen Arzt aufsuchen
und sich behandeln lassen.
- Sie müssen die Einsatzstelle nach dem Arztbesuch
(bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie lang
Sie voraussichtlich krankgeschrieben sind.
Sie sind krank und können - Wenn Sie vor einem Bildungstag erkranken, infor-
deshalb nicht am Bildungstag mieren Sie uns bitte bis 10:00 Uhr im Büro (-> siehe
teilnehmen: Seite 4)
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig!
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