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aufgaBenBereicHe und tätigkeiten im freiWilligendienst



        Die Tätigkeiten der Freiwilligen orientieren sich an den Maßstäben, die im Gesetz zur
        Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und im Gesetz über den Bundesfreiwilligen-
        dienst bzw. in den Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen
        Sozialfond geregelt sind. Das heißt:

        „Im BFD und bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird die Arbeitsmarktneutralität
        durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt.“ (Stellungnahme der Bundesregierung,
        03.06.2013)


       Diese Aussagen bedeuten, dass Freiwillige keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsver-
       hältnisse ersetzen dürfen (Arbeitsmarktneutralität). Den Freiwilligen sollte ermöglicht wer-
       den, Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten. Eine unverzichtba-
       re Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung
       und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit
       können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Eine
       wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligendienstes ist die Aufnahme der
       Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sollte
       zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein und den Freiwilligen ermöglichen, den
       Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn in der Einrichtung Supervision angebo-
       ten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist.
       Im Folgenden werden Tätigkeiten aufgezeigt, die nach Einsatzstellenbereichen geordnet
       sind. Diese sind aus dem Freiwilligendienste-Handbuch der katholischen Trägergruppe
       entnommen. Das vollständige Handbuch finden Sie im Downloadbereich auf
       www.mein-jahr-caritas.de (Für Einsatzstellen/Einsatzstellenhandbuch).



       Pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten
       Erlaubte pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten
       Die im Anschluss genannten pädagogisch-erzieherischen Tätigkeiten können bei der Ar-
       beit mit Erwachsenen, Jugendlichen, mit Kindern, mit Einzelnen oder mit Gruppen in den
       unterschiedlichen Aufgabenfeldern stattfinden.
       Mithilfe und Unterstützung des Fachpersonals bei:
       - täglicher Arbeit z. B. in der Kita bei Spielangeboten, Basteln, Freispiel
       - Tagesgestaltung
       - Betreuungsaufgaben
       - einfachen pflegerischen Aufgaben
       - den Bereichen Hygiene, Sicherheit, Ordnung
       - Hausaufgabenbetreuung
       - Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten (Aufstehen, Anziehen, Körperpflege, Umgang
         mit Geld, Hilfestellung beim Erlernen von Selbständigkeit)
       - Einzelförderung im Bereich von Spielen und Lernen
       - Vorbereitung und Durchführung kleinerer Projekte unter Anleitung       18
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