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- Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats und wird
             vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. ausgeführt. Die Auszahlung
             des Taschengeldes erfolgt nur, wenn alle angeforderten Unterlagen (von allen
             Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
             Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
             Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID) bis zum 10. des Monats bei Claudia
             Prausner eingegangen sind. Eine Information, welche Unterlagen wir noch
             benötigen, bekommen Sie per Post zugeschickt bzw. liegt Ihnen mit der Checkliste
             der Vereinbarung vor.
           - Bei Fragen zur Überweisung des Taschengeldes wenden Sie sich bitte an Frau
             Prausner (siehe Kontakte auf Seite 4).

          TÄTIGKEITEN
           - Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen nicht
             ausgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten
             finden Sie im Kapitel „Tätigkeiten in den Einsatzbereichen“.
          TEILDIENST
           - In der Regel ist die Dienstzeit im Freiwilligendienst „am Stück“ zu leisten.
             Freiwillige dürfen aber auch im Teildienst eingesetzt werden. Die Arbeit in
             Teildiensten ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach dem jeweiligen Dienst
             für einen längeren Zeitraum von regelmäßig mehreren Stunden unterbrochen
             wird und dann eine erneute Arbeitsphase beginnt.
           - Bestimmte Punkte sind bei Teildiensten zu beachten: Es muss ein Einvernehmen
             zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem/Freiwilliger über das Arbeiten in
             Teildiensten und den Umfang geben. Die Freiwilligen dürfen anderen
             Mitarbeiter*innen gegenüber nicht schlechter gestellt werden.
          ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
           - Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht
             bezahlt, können aber „abgebummelt“ werden. Falls Sie Überstunden erbringen,
             müssen Sie vorher seitens der Einrichtung dazu um Ihr Einverständnis gebeten
             werden.
           - Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch
             entstehen, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden
             sind ein Ermahnungsgrund.
           - Wenn Sie eher nach Hause geschickt werden, weil z.B. gerade nicht viel zu tun ist,
             sprechen Sie bitte gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert
             bzw. wann Sie diese nacharbeiten sollen!
          URLAUB
           - Alle Freiwilligen im BFD haben bei einem zwölfmonatigen Dienst 26 Urlaubstage.
             Wenn Ihr BFD weniger Monate umfasst, verringert sich die Anzahl an Urlaubstagen.
           - Sie sollten Ihre Urlaubspläne so schnell wie möglich mit der Einsatzstelle
             besprechen und planen. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten
             Urlaubszeitpunkt, vielmehr müssen Sie den Urlaub wie in der jeweiligen
             Einsatzstelle üblich, rechtzeitig einreichen  und auf die Bewilligung der Einsatzstelle
      13     warten.
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