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- Die Überweisung des Taschengeldes erfolgt immer am Ende des Monats und wird
vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. ausgeführt. Die Auszahlung
des Taschengeldes erfolgt nur, wenn alle angeforderten Unterlagen (von allen
Parteien unterschriebene Vereinbarung, Personalfragebogen,
Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID) bis zum 10. des Monats bei Claudia
Prausner eingegangen sind. Eine Information, welche Unterlagen wir noch
benötigen, bekommen Sie per Post zugeschickt bzw. liegt Ihnen mit der Checkliste
der Vereinbarung vor.
- Bei Fragen zur Überweisung des Taschengeldes wenden Sie sich bitte an Frau
Prausner (siehe Kontakte auf Seite 4).
TÄTIGKEITEN
- Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen nicht
ausgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten
finden Sie im Kapitel „Tätigkeiten in den Einsatzbereichen“.
TEILDIENST
- In der Regel ist die Dienstzeit im Freiwilligendienst „am Stück“ zu leisten.
Freiwillige dürfen aber auch im Teildienst eingesetzt werden. Die Arbeit in
Teildiensten ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach dem jeweiligen Dienst
für einen längeren Zeitraum von regelmäßig mehreren Stunden unterbrochen
wird und dann eine erneute Arbeitsphase beginnt.
- Bestimmte Punkte sind bei Teildiensten zu beachten: Es muss ein Einvernehmen
zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem/Freiwilliger über das Arbeiten in
Teildiensten und den Umfang geben. Die Freiwilligen dürfen anderen
Mitarbeiter*innen gegenüber nicht schlechter gestellt werden.
ÜBERSTUNDEN/MINUSSTUNDEN
- Es sind keine Überstunden im Freiwilligendienst vorgesehen. Sie werden nicht
bezahlt, können aber „abgebummelt“ werden. Falls Sie Überstunden erbringen,
müssen Sie vorher seitens der Einrichtung dazu um Ihr Einverständnis gebeten
werden.
- Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch
entstehen, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden
sind ein Ermahnungsgrund.
- Wenn Sie eher nach Hause geschickt werden, weil z.B. gerade nicht viel zu tun ist,
sprechen Sie bitte gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert
bzw. wann Sie diese nacharbeiten sollen!
URLAUB
- Alle Freiwilligen im BFD haben bei einem zwölfmonatigen Dienst 26 Urlaubstage.
Wenn Ihr BFD weniger Monate umfasst, verringert sich die Anzahl an Urlaubstagen.
- Sie sollten Ihre Urlaubspläne so schnell wie möglich mit der Einsatzstelle
besprechen und planen. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten
Urlaubszeitpunkt, vielmehr müssen Sie den Urlaub wie in der jeweiligen
Einsatzstelle üblich, rechtzeitig einreichen und auf die Bewilligung der Einsatzstelle
13 warten.