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DAUER
-Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Beenden kann man den
Dienst jederzeit. Dazu muss die BFD-Vereinbarung gekündigt oder aufgehoben
werden (-> siehe „Kündigung“).
- Der BFD kann auf insgesamt 18 Monate verlängert werden. Fünf Jahre nach
Beendigung des Dienstes kann ein BFD erneut geleistet werden.
- Achtung: Bei manchen Ausbildungen ist ein Freiwilligendienst von 12 Monaten
Voraussetzung für die Ausbildung.
EINSATZSTELLENBESUCH
- Jede*r Freiwillige wird ein Mal im Jahr von einem/einer pädagogischen
Mitarbeiter*in in der Einsatzstelle besucht.
- Der Einsatzstellenbesuch wird angekündigt und ermöglicht dem/der Freiwilligen,
dem/der Anleiter*In und dem/der päd. Mitarbeiter*in Probleme, Fragen und
Verbesserungswünsche anzusprechen.
ERMAHNUNG
- Wird erhoben, wenn berechtigte Differenzen und Unzufriedenheit mit dem/der
Freiwilligen in der Einsatzstelle oder bei den Bildungstagen vorherrschen.
- Beispiel: Unpünktlichkeit, unsachgemäßer Umgang mit Betreuten/Klient*innen,
unentschuldigtes Fernbleiben, Missachtung der Hausordnung.
- Eine zweite Ermahnung aus demselben Grund kann zur Kündigung führen.
- Eine Ermahnung wird vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
ausgestellt, in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle.
FAHRTKOSTEN
- Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht übernommen, sie
müssen daher von dem/der Freiwilligen selbst getragen werden.
- Die Fahrtkosten zu den Bildungstagen werden vom Träger erstattet. Der*die
Freiwillige zahlt zunächst die Hin- und Rückfahrt zum Bildungstag selbst und schickt
die Originalbelege mit dem Antrag auf Erstattung per Post an den Caritasverband
nach Magdeburg. Den Antrag auf Erstattung finden Sie auf unserem Blog im
Downloadbereich: www.mein-jahr-caritas.de
- Mögliche Vergünstigungen für Freiwillige:
o Freiwillige können bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn die
Wochen- oder Monatskarten gegen Vorlage des Freiwilligenausweises oder der
Freiwilligendienst-Bescheinigung (-> siehe „Ausweis und Bescheinigung“) zum
Tarif der Auszubildenden bekommen. Dies gilt nicht für Einzel- oder Tagestickets.
o Für Freiwillige, die älter als 60 Jahre alt sind, gibt es die ermäßigte Bahncard für
41,00 € (Bahncard 25) oder 127,00 € (Bahncard 50). Mit der BahnCard erhalten
Sie 25% bzw. 50% auf die Fahrpreise der Deutschen Bahn. Sie gilt für ein Jahr.
o Freiwillige in Brandenburg können mit dem VBB-Abo Azubi für 365,00 € im Jahr
durch Berlin und Brandenburg fahren. Dazu muss der Berechtigungsnachweis
ausgefüllt und vom Caritasverband unterschrieben werden. Der
Berechtigungsnachweis ist auf www.vbb.de zu finden.
Achtung: In der Liste „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ sind wir nicht
aufgeführt, dürfen aber die Berechtigungsnachweise unterschreiben.
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