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ARBEITSZEITEN/NACHTDIENST/RUHEZEIT
- Alle Freiwilligen, die über 27 Jahre alt sind können ihren Freiwilligendienst auch
in Teilzeit leisten, mindestens 21 Stunden/Woche. Die Leistungen werden dann
anteilig berechnet.
- In den Freiwilligendiensten gilt die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, die Arbeitszeit
von 40 Stunden pro Woche wird auf fünf Tage verteilt.
- Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach
den gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Als Richtwert gilt, dass Freiwillige
gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht schlechter gestellt werden.
- Freiwillige müssen jedes zweite Wochenende frei haben.
- Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Freiwillige dürfen nicht zwischen
22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
- Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, die zwischen Dienstende und Dienstbeginn am
nächsten Tag liegt. Zwischen zwei Diensten muss eine Ruhezeit von mindestens
elf Stunden liegen.
ARBEITSZEUGNIS
- Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten
Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten des/der Freiwilligen.
Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein
Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
- Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses,
muss aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.
- Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der
Einsatzstelle ausgestellt. Sie können auch schon vorher um die Ausstellung bitten.
- Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein
Freiwilligenausweis -> siehe „Bescheinigung“ und „Ausweis“.
AUSWEIS
- Alle Freiwilligen bekommen einen Freiwilligendienst-Ausweis. Dieser wird vom
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgestellt
und wird Ihnen automatisch zugeschickt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich
bitte an die Hotline des BAFzA: 0221-36730.
- Vergünstigungen durch den Ausweis gibt es u.a. Wochen-/Monatskarten bei den
Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten diese zum
Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten).
- Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst
-> siehe „Bescheinigung“.
- Der Ausweis ist kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen -> siehe „Arbeitszeugnis“.
BAFZA UND BUNDESFREIWILLIGENDIENST
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes zuständig und delegiert die
verschiedenen Aufgaben zur Durchführung an die Wohlfahrtsverbände, z.B. den
Caritasverband.
- Vereinbarungen im BFD müssen vom BAFzA unterschrieben und genehmigt
werden. -> siehe „Vereinbarung“
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