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ARBEITSZEITEN/NACHTDIENST/RUHEZEIT
           - Alle Freiwilligen, die über 27 Jahre alt sind können ihren Freiwilligendienst auch
             in Teilzeit leisten, mindestens 21 Stunden/Woche. Die Leistungen werden dann
             anteilig berechnet.
           - In den Freiwilligendiensten gilt die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, die Arbeitszeit
             von 40 Stunden pro Woche wird auf fünf Tage verteilt.
           - Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach
             den gesetzlichen Rahmenbedingungen richten. Als Richtwert gilt, dass Freiwillige
             gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht schlechter gestellt werden.
           - Freiwillige müssen jedes zweite Wochenende frei haben.
           - Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Freiwillige dürfen nicht zwischen
             22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingesetzt werden.
           - Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, die zwischen Dienstende und Dienstbeginn am
             nächsten Tag liegt. Zwischen zwei Diensten muss eine Ruhezeit von mindestens
             elf Stunden liegen.

          ARBEITSZEUGNIS
           - Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten
             Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten des/der Freiwilligen.
             Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein
             Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein.
           - Jede*r Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses,
             muss aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.
           - Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der
             Einsatzstelle ausgestellt. Sie können auch schon vorher um die Ausstellung bitten.
           - Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein
             Freiwilligenausweis -> siehe „Bescheinigung“ und „Ausweis“.

          AUSWEIS
           - Alle Freiwilligen bekommen einen Freiwilligendienst-Ausweis. Dieser wird vom
             Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgestellt
             und wird Ihnen automatisch zugeschickt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich
             bitte an die Hotline des BAFzA: 0221-36730.
           - Vergünstigungen durch den Ausweis gibt es u.a. Wochen-/Monatskarten bei den
             Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn; Freiwillige erhalten diese zum
             Azubi-Tarif (dies gilt nicht für Einzelfahrkarten).
           - Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst
             -> siehe „Bescheinigung“.
           - Der Ausweis ist kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen -> siehe „Arbeitszeugnis“.
          BAFZA UND BUNDESFREIWILLIGENDIENST
           - Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die
             Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes zuständig und delegiert die
             verschiedenen Aufgaben zur Durchführung an die Wohlfahrtsverbände, z.B. den
             Caritasverband.
           - Vereinbarungen im BFD müssen vom BAFzA unterschrieben und genehmigt
             werden. -> siehe „Vereinbarung“
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