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- Eine ordentliche Kündigung wird innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum
Ende des Monats ausgesprochen.
- Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen kann in der Probezeit (-> siehe
„Probezeit“) ausgesprochen werden.
- Aufhebung: Es ist auch möglich, die BFD-Vereinbarung im gegenseitigen
Einvernehmen aufzuheben. Bei einer Aufhebung müssen keine Fristen beachtet
werden.
- Falls Sie den BFD vorzeitig beenden möchten, gelten die gleichen Fristen.
- Achtung: Bitte informieren Sie das Arbeitsamt drei Monate vor dem Ende des
BFD und melden Sie sich dort arbeitslos. Wenn der BFD vorzeitig endet, sollten
Sie das Arbeitsamt unverzüglich benachrichtigen.
LEISTUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST
- Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Weitere Hinweise und Infos siehe ->
„Taschengeld“.
- Für alle Freiwilligen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
gezahlt, deshalb dürfen Freiwillige im Freiwilligendienst nicht über ein anderes
Familienmitglied „familienversichert“ sein und sie dürfen nicht „privat
krankenversichert“ sein.
- Alle Freiwilligen können außerdem ALG II und Wohngeld beantragen (-> siehe
„Arbeitslosengeld II/Wohngeld“).
- Außerdem werden alle Kosten für die Bildungstage getragen.
NEBENJOB
- Wenn Sie in Ihrer Freizeit arbeiten gehen möchten, müssen Sie dies bei der
Einsatzstelle unaufgefordert anzeigen.Die Einsatzstelle leitet die Information an
das Referat für Freiwilligendienste weiter. Das Dokument „Anzeige einer
Nebentätigkeit“, das Sie für die Anzeige nutzen müssen, finden Sie unter
www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
- Eine Nebentätigkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 40 Stunden im
Freiwilligendienst acht Stunden nicht überschreiten und sie darf die Tätigkeit im
Freiwilligendienst nicht einschränken.
PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT
- Jegliche Formen von Gewalt werden vom Caritasverband für das Bistum
Magdeburg e.V. verurteilt und auch das Referat Freiwilligendienste stellt sich
den Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt.
- Im Rahmen der Bildungstage werden Schulungen zur Prävention von
sexualisierter Gewalt angeboten.
- Wenn Sie Gewalt in Ihrer Einsatzstelle oder im privaten Umfeld wahrnehmen,
können Sie das pädagogische Team ansprechen. Die Kontakte finden Sie auf Seite 4.
- Die Präventionsbeauftragte im Bistum Magdeburg ist die Ansprechpartnerin bei
einer Meldung in Bezug auf sexualisierte Gewalt in einer der Einsatzstellen:
Lydia Schmitt | Tel.: 0391-5961-189 | Mail: lydia.schmitt@bistum-magdeburg.de
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