Page 12 - 27+ INFOHEFT 2019_20
P. 12

- Eine ordentliche Kündigung wird innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum
             Ende des Monats ausgesprochen.
           - Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen kann in der Probezeit (-> siehe
             „Probezeit“) ausgesprochen werden.
           - Aufhebung: Es ist auch möglich, die BFD-Vereinbarung im gegenseitigen
             Einvernehmen aufzuheben. Bei einer Aufhebung müssen keine Fristen beachtet
             werden.
           - Falls Sie den BFD vorzeitig beenden möchten, gelten die gleichen Fristen.
           - Achtung: Bitte informieren Sie das Arbeitsamt drei Monate vor dem Ende des
             BFD und melden Sie sich dort arbeitslos. Wenn der BFD vorzeitig endet, sollten
             Sie das Arbeitsamt unverzüglich benachrichtigen.

          LEISTUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST
           - Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Weitere Hinweise und Infos siehe ->
             „Taschengeld“.
           - Für alle Freiwilligen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
             gezahlt, deshalb dürfen Freiwillige im Freiwilligendienst nicht über ein anderes
             Familienmitglied „familienversichert“ sein und sie dürfen nicht „privat
             krankenversichert“ sein.
           - Alle Freiwilligen können außerdem ALG II und Wohngeld beantragen (-> siehe
             „Arbeitslosengeld II/Wohngeld“).
           - Außerdem werden alle Kosten für die Bildungstage getragen.
          NEBENJOB
           - Wenn Sie in Ihrer Freizeit arbeiten gehen möchten, müssen Sie dies bei der
             Einsatzstelle unaufgefordert anzeigen.Die Einsatzstelle leitet die Information an
             das Referat für Freiwilligendienste weiter. Das Dokument „Anzeige einer
             Nebentätigkeit“, das Sie für die Anzeige nutzen müssen, finden Sie unter
             www.mein-jahr-caritas.de im Downloadbereich.
           - Eine Nebentätigkeit darf bei einer Wochenstundenarbeitszeit von 40 Stunden im
             Freiwilligendienst acht Stunden nicht überschreiten und sie darf die Tätigkeit im
             Freiwilligendienst nicht einschränken.

          PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT
           - Jegliche Formen von Gewalt werden vom Caritasverband für das Bistum
             Magdeburg e.V. verurteilt und auch das Referat Freiwilligendienste stellt sich
             den Themen Gewalt und sexualisierte Gewalt.
           - Im Rahmen der Bildungstage werden Schulungen zur Prävention von
             sexualisierter Gewalt angeboten.
           - Wenn Sie Gewalt in Ihrer Einsatzstelle oder im privaten Umfeld wahrnehmen,
             können Sie das pädagogische Team ansprechen. Die Kontakte finden Sie auf Seite 4.
           - Die Präventionsbeauftragte im Bistum Magdeburg ist die Ansprechpartnerin bei
             einer Meldung in Bezug auf sexualisierte Gewalt in einer der Einsatzstellen:
             Lydia Schmitt | Tel.: 0391-5961-189 | Mail: lydia.schmitt@bistum-magdeburg.de




    11
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17