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- Während der Bildungstage sollten Sie keinen Urlaub nehmen. Wenn doch, müssen
Sie sich frühzeitig bei uns melden und wir versuchen, eine Lösung zu finden.
- Sie sollten den Urlaub innerhalb der Zeit deines Freiwilligendienstes nehmen, es
wird kein Urlaub ausgezahlt.
- In manchen Einsatzstellen gibt es Schließzeiten, in denen alle Mitarbeiter*innen
Urlaub nehmen müssen (z. B. Kitas, Schulen etc.).
- Die Planung des Urlaubs übernimmt die Einsatzstelle, nicht der Caritasverband.
- In manchen Situationen müssen Sie für Bewerbungsgespräche Urlaub nehmen (->
siehe „Bewerbungen“).
- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % haben nach
§ 208 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr.
Dieser muss unter Vorlage des Nachweises beim referat Freiwilligendienste beantragt
werden.
- Sonderurlaubstage (z.B. bei Trauerfällen) sind für Freiwillige grundsätzlich nicht
vorgesehen, Sie sollten gegenüber den Kolleg*innen in deiner Einsatzstelle allerdings
nicht schlechter gestellt sein.
VEREINBARUNG
- Ihre Vereinbarung wurde vor Beginn des Freiwilligendienstes ausgestellt und regelt
alle Modalitäten zum Freiwilligendienst.
- Die Vereinbarung muss von folgenden Personen/Institutionen unterschrieben werden:
o Freiwillige*r
o Einsatzstelle, ggf. auch Einsatzstellenträger
o Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
o Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
- Sie erhalten eine Ausfertigung der Vereinbarung. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese
an einem Ort auf, an der Sie die Vereinbarung auch wiederfinden!
VERSICHERUNG
- Während Ihres Freiwilligendienstes werden vom Caritasverband für das Bistum
Magdeburg e.V. die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur
Krankenversicherung für Sie gezahlt.
- Außerdem sind Sie für die Arbeitszeit in der Einsatzstelle und beim Bildungstag
über die Berufsgenossenschaft der Einsatzstelle unfallversichert. Das gilt auch
für die Wege zum Arbeitsplatz.
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