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- Während der Bildungstage sollten Sie keinen Urlaub nehmen. Wenn doch, müssen
             Sie sich frühzeitig bei uns melden und wir versuchen, eine Lösung zu finden.
           - Sie sollten den Urlaub innerhalb der Zeit deines Freiwilligendienstes nehmen, es
             wird kein Urlaub ausgezahlt.
           - In manchen Einsatzstellen gibt es Schließzeiten, in denen alle Mitarbeiter*innen
             Urlaub nehmen müssen (z. B. Kitas, Schulen etc.).
           - Die Planung des Urlaubs übernimmt die Einsatzstelle, nicht der Caritasverband.
           - In manchen Situationen müssen Sie für Bewerbungsgespräche Urlaub nehmen (->
             siehe „Bewerbungen“).
           - Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % haben nach
             § 208 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr.
             Dieser muss unter Vorlage des Nachweises beim referat Freiwilligendienste beantragt
             werden.
           - Sonderurlaubstage (z.B. bei Trauerfällen) sind für Freiwillige grundsätzlich nicht
             vorgesehen, Sie sollten gegenüber den Kolleg*innen in deiner Einsatzstelle allerdings
             nicht schlechter gestellt sein.

          VEREINBARUNG
           - Ihre Vereinbarung wurde vor Beginn des Freiwilligendienstes ausgestellt und regelt
             alle Modalitäten zum Freiwilligendienst.
           - Die Vereinbarung muss von folgenden Personen/Institutionen unterschrieben werden:
                o Freiwillige*r
                o Einsatzstelle, ggf. auch Einsatzstellenträger
                o Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
                o Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
           - Sie erhalten eine Ausfertigung der Vereinbarung. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese
             an einem Ort auf, an der Sie die Vereinbarung auch wiederfinden!

          VERSICHERUNG
           - Während Ihres Freiwilligendienstes werden vom Caritasverband für das Bistum
             Magdeburg e.V. die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur
             Krankenversicherung für Sie gezahlt.
           - Außerdem sind Sie für die Arbeitszeit in der Einsatzstelle und beim Bildungstag
             über die Berufsgenossenschaft der Einsatzstelle  unfallversichert. Das gilt auch
             für die Wege zum Arbeitsplatz.

















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