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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bis zum 42. Krankheitstag bekommen Sie das Taschengeld normal überwiesen. Ab dem
43. Krankentag aus demselben Krankheitsgrund wird die Zahlung eingestellt. Sie haben die
Möglichkeit, sich bei der Krankenkasse zu melden und einen Teil des Taschengeldes von
der Krankenkasse zu bekommen. Dafür bekommen Sie vom Arzt einen Auszahlschein, den
Sie zur Krankenkasse schicken müssen. Daraufhin überweist Ihnen die Krankenkasse das
Geld. In der Regel ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den Sie von der Krankenkasse
ausgezahlt bekommen.
„Kind-krank“-Regelung/Kinderkrankengeld
Falls Ihr Kind krank ist und Sie mit zu Hause bleiben müssen, gilt die Entgeltfortzahlung
über die Krankenkasse ab dem ersten Krankentag. Das heißt, das Taschengeld wird ab dem
ersten „Kind-krank“-Tag reduziert. Einen Teil des Geldes bekommen Sie (bei Beantragung)
von der Krankenkasse erstattet. Dieses Kinderkrankengeld kann für bis zu 10 Tage pro Ka-
lenderjahr beantragt werden. Falls Sie allein erziehend sein sollten, steigt mit dem Einver-
ständnis des anderen Elternteils und auf Rücksprache mit der Krankenkasse das Kinder-
krankengeld auf 20 Tage pro Kalenderjahr.
Sie müssen das Original des Krankenscheines ausgefüllt an die Krankenkasse schicken und
eine Kopie davon schicken Sie an uns. Die Adresse finden Sie auf Seite 4.
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