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Bis wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wo vorliegen?


         Erkrankung während der Dienstzeit in der   Erkrankung während der Dienstzeit
                     Einsatzstelle                     beim Bildungstag
        Die  AU  muss  bis  spätestens  drei  Werktage  Die AU muss bis spätestens drei Werk-
        nach dem ersten Krankheitstag im Original in  tage nach dem Bildungstag im Original
        Ihrer  Einsatzstelle  vorliegen.  Für  die  Abrech- beim  Caritasverband  für  das  Bistum
        nung benötigt der Caritasverband für das Bis- Magdeburg e.V. vorliegen. Die Adresse
        tum Magdeburg e.V. die AU im Original. Bitte  finden Sie auf Seite 4.
        erkundigen Sie sich, ob die Einsatzstelle die AU
        gleich weiterleitet oder ob Sie dies selbst tun
        müssen.


       Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird verlängert?

       Wenn Sie nach Ablauf der AU noch nicht arbeitsfähig sind, sollten Sie wieder einen Arzt
       aufsuchen. Sie müssen spätestens am ersten Tag nach Ablauf der ersten AU die Einsatzstel-
       le über eine weitere Krankschreibung informieren. Natürlich muss auch die Folgebeschei-
       nigung bis spätestens zum dritten Tag bei der Einsatzstelle oder der Caritas vorliegen.


       Sie haben keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder melden sich nicht/
       zu spät krank?

       In beiden Fällen gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Sie werden bei unentschuldigtem
       Fehlen ermahnt. Bei einer zweiten Ermahnung aus demselben Grund kann die Kündigung
       ausgesprochen werden -> siehe auch „Ermahnung“. Außerdem haben Sie bei unentschul-
       digtem Fehlen keinen Anspruch auf die Zahlung von Taschengeld und Sozialversicherungs-
       beiträgen.


       Wie sieht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus und was bekommen
       Arbeitgeber und Krankenkasse?

       Eine AU besteht aus drei Abschnitten: für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber und für
       Sie. Oben rechts steht, für wen welcher Abschnitt bestimmt ist. Den Abschnitt für die Kran-
       kenkasse schicken Sie zur Krankenkasse, den für den Arbeitgeber schicken Sie entweder
       zur Einsatzstelle oder zur Caritas -> siehe oben.










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