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Bis wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wo vorliegen?
Erkrankung während der Dienstzeit in der Erkrankung während der Dienstzeit
Einsatzstelle beim Bildungstag
Die AU muss bis spätestens drei Werktage Die AU muss bis spätestens drei Werk-
nach dem ersten Krankheitstag im Original in tage nach dem Bildungstag im Original
Ihrer Einsatzstelle vorliegen. Für die Abrech- beim Caritasverband für das Bistum
nung benötigt der Caritasverband für das Bis- Magdeburg e.V. vorliegen. Die Adresse
tum Magdeburg e.V. die AU im Original. Bitte finden Sie auf Seite 4.
erkundigen Sie sich, ob die Einsatzstelle die AU
gleich weiterleitet oder ob Sie dies selbst tun
müssen.
Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird verlängert?
Wenn Sie nach Ablauf der AU noch nicht arbeitsfähig sind, sollten Sie wieder einen Arzt
aufsuchen. Sie müssen spätestens am ersten Tag nach Ablauf der ersten AU die Einsatzstel-
le über eine weitere Krankschreibung informieren. Natürlich muss auch die Folgebeschei-
nigung bis spätestens zum dritten Tag bei der Einsatzstelle oder der Caritas vorliegen.
Sie haben keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder melden sich nicht/
zu spät krank?
In beiden Fällen gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Sie werden bei unentschuldigtem
Fehlen ermahnt. Bei einer zweiten Ermahnung aus demselben Grund kann die Kündigung
ausgesprochen werden -> siehe auch „Ermahnung“. Außerdem haben Sie bei unentschul-
digtem Fehlen keinen Anspruch auf die Zahlung von Taschengeld und Sozialversicherungs-
beiträgen.
Wie sieht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus und was bekommen
Arbeitgeber und Krankenkasse?
Eine AU besteht aus drei Abschnitten: für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber und für
Sie. Oben rechts steht, für wen welcher Abschnitt bestimmt ist. Den Abschnitt für die Kran-
kenkasse schicken Sie zur Krankenkasse, den für den Arbeitgeber schicken Sie entweder
zur Einsatzstelle oder zur Caritas -> siehe oben.
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