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PROBEZEIT
           - Die Dauer der Probezeit im BFD beträgt sechs Wochen.
           - In der Probezeit kann von allen Seiten (Träger/Einsatzstelle und Freiwilliger) die
             Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen
             vorgenommen werden.
           - Nach Ablauf der Probezeit gelten die normalen Fristen (-> siehe „Kündigung“).
          QUALITÄTSMANAGEMENT
           - Die Durchführung des Freiwilligendienstes unter liegt den Qualitätsstandards
             der katholischen Trägergruppe .
           - Natürlich sind wir auf Verbesserungen und Tipps von den Freiwilligen angewiesen ->
             siehe „Sie haben Ideen zur Verbesserung oder persönliche Anliegen?“.

          SCHWEIGEPFLICHT
           - Für Freiwillige besteht – wie auch für alle anderen Mitarbeitenden in den
             Einsatzstellen – eine Schweigepflicht. Sie verpflichtet zu absolutem Stillschweigen über
             die betreuten Personen oder interne Gespräche gegenüber Menschen außerhalb der
             Einsatzstelle.
           - Sie gilt vom ersten Arbeitstag an und auch über das Ende des Freiwilligendienstes
             hinaus.
           - Allerdings sollten Sie alles Wichtige, was Ihnen Klient*innen/Bewohner*innen oder
             Kinder anvertrauen und was ihnen schaden könnte, an Ihre Kolleg*innen weitergeben.

          SOZIALE NETZWERKE UND ONLINEPORTALE (FACEBOOK & CO.)
           - Das Referat Freiwilligendienste ist auf mehreren sozialen Netzwerkportalen
             vertreten und aktualisiert regelmäßig die Seiten/Auftritte. Sie finden die Auftritte am
             Ende des Heftes.
           - Bitte veröffentlichen Sie dort keine Bilder aus den Bildungstagen oder den
             Einsatzstellen, die die Abgebildeten negativ darstellen oder deren ausdrückliche
             Erlaubnis Sie nicht haben -> siehe „Datenschutz“.
           - Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur Schweigepflicht -> siehe
             „Schweigepflicht“.
           - Beachten Sie bitte auch die Regelungen in der Einsatzstelle bezüglich privater
             Kontakte zu Klient*innen/Bewohner*innen/Patient*innen.

          TASCHENGELD
           - Im Freiwilligendienst gibt es weder Lohn noch Gehalt. Allen Freiwilligen wird
             anstatt dessen ein Taschengeld ausgezahlt.
           - Bundesfreiwilligendienstleistende, die älter als 27 Jahre sind erhalten:
                o 350,00 € Taschengeld, inkl. Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung (auch
                   für die Zeit des Urlaubs und der Seminare) bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden in
                   der Woche. Bei einem BFD in Teilzeit reduziert sich das Taschengeld anteilig.
                o eine Sozialversicherung, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen
                   Unfallversicherung (die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Träger der
                   Freiwilligendienste für dich abgeführt).


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