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- Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist eine Form der Freiwilligendienste in
Deutschland. Im BFD können alle Menschen in sozialen Einrichtungen für mindestens
sechs und höchstens 18 Monate aktiv werden. Das Alter der Freiwilligen ist im
Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr unwichtig.
- Erreichen können Sie die Mitarbeiter*innen über die Homepage:
www.bundesfreiwilligendienst.de und über die Telefon-Hotline: 0221-36730
BESCHEINIGUNG
- Die BFD-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie einen
Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse, Ausbildungsbetriebe
oder Krankenkassen verlangen eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung.
- In einer Bescheinigung steht der Name des/der Freiwilligen, der Name der
Einsatzstelle, das Datum wann er/sie den Dienst angetreten und beendet hat bzw.
voraussichtlich beenden wird.
- Ausgestellt wird sie vom Träger des Freiwilligendienstes mit dem aktuellen Datum
des Ausstellungstages.
- Jede*r Freiwillige erhält mit den Vereinbarungen eine „vorläufige“ Bescheinigung.
Eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung kann bis zu fünfmal während des
Freiwilligendienstes bei Claudia Prausner (siehe Seite 4) angefordert werden.
- Die Abschlussbescheinigung wird nach dem letzten Tag im Freiwilligendienst vom
Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. Eine vorherige
Ausstellung der Abschlussbescheinigung ist nicht möglich.
BEWERBUNGen während des BFD
- siehe gesondertes Kapitel „Bewerbungen für Ausbildung, Studium oder Anstellung“.
DATENSCHUTZ
- Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. und die Einsatzstellen im
Freiwilligendienst unterliegen dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Alle Daten
der Freiwilligen werden vertraulich behandelt und nur erhoben und verarbeitet,
soweit dies für die Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich ist, z.B. für die
Erstellung der Vereinbarungen oder für Kostennachweise. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht.
- Alle Freiwilligen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen der Einsatzstelle zu
beachten. Dafür müssen sie in die jeweiligen Bestimmungen eingewiesen werden.
- Die Freiwilligen dürfen keine Daten oder Fotos von Betreuten oder Kolleg*innen aus
der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen veröffentlichen oder
verbreiten, außer auf ausdrücklichen Wunsch der Einsatzstelle.
- Fotos oder Videos von den Bildungstagen, auf denen andere Personen zu sehen sind,
werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen nicht
von uns veröffentlicht.
- Alle Freiwilligen erhalten mit den Vereinbarungen zu Anfang des Freiwilligendienstes
eine „Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos nach dem
Kunsturhebergesetz“. Wenn diese vom Freiwilligen unterschrieben vorliegt, kann der
Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. die Fotos veröffentlichen. Es werden
nur Fotos veröffentlicht, die die Freiwilligen nicht diskreditieren.
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