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freiWilligendienste a-z
ANLEITUNG
- Jede*r Freiwillige wird in der Einsatzstelle von einer Fachkraft angeleitet und
begleitet. Bitte erkundigen Sie sich, wer Ihr*e Anleiter*in in der Einsatzstelle ist.
- Zu Beginn des Freiwilligendienstes wird jede*r Freiwillige in die Tätigkeiten eingeführt,
bis er/sie die Tätigkeiten selbst verrichten kann.
- Die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle erfolgt durch regelmäßige
Reflexionsgespräche mit dem/der Anleiter*in. Ergänzend dazu finden während der
Bildungstage Reflexionsgespräche statt.
ARBEITSKLEIDUNG
- In Einrichtungen, in denen eine persönliche Schutzkleidung von der
Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist (z. B. Krankenhaus), ist die Einrichtung dafür
verantwortlich, diese bereit zu stellen und regelmäßig zu reinigen.
- In allen anderen Einrichtungen sind die Freiwilligen aufgefordert, gepflegt und sauber
am Arbeitsplatz zu erscheinen.
ARBEITSLOSENGELD II/WOHNGELD
- Jede*r Freiwillige ist berechtigt ALG II oder Wohngeld zu beantragen.
- Bei ALG II (Arbeitslosengeld zwei) gilt eine Zuverdienstgrenze von 200 €. Die
verbleibenden 130 € werden vom ALG II abgezogen. Diese Regelung gilt auch für
Bedarfsgemeinschaften. Wenn Sie 22 Stunden/ Woche arbeiten erhalten Sie ein
Taschengeld von 192,50 €. Diese können Sie bei ALG II Bezug komplett behalten.
- Wichtig: Falls Sie nach dem Freiwilligendienst keine Ausbildung/kein Studium oder
andere Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich drei Monate vor Ende ihres
Freiwilligendienstes arbeitssuchend melden. Sie können sich persönlich oder
telefonisch bei ihrer Agentur für Arbeit melden.
ARBEITSMARKTNEUTRALITÄT
- Die Freiwilligendienste sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, das Gemeinwohl zu
stärken und keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zu
ersetzen.
- Es müssen unterstützende Hilfstätigkeiten sein, die den Freiwilligeneinsatz nicht
missbrauchen.
ARBEITSUNFALL
- Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle am Arbeitsplatz in der Einsatzstelle, auf dem
Arbeitsweg sowie im Rahmen eines Bildungstages.
- Arbeitsunfälle sind deshalb der zuständigen Person in der Einsatzstelle oder beim
Bildungstag zu melden.
- Weitere Hinweise hierzu -> siehe „Versicherung“.
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