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FÜHRUNGSZEUGNIS
           - Alle Freiwilligen müssen ein erweitertes Führungszeugnis beim Träger zur Ansicht
             vorzeigen. Das Führungszeugnisdarf nicht älter als drei Monaten sein.
           - Die Ausstellung ist normalerweise mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende
             sind jedoch von diesen Kosten befreit. Als Nachweis dafür wird ein Formular benötigt,
             das mit der Vereinbarung verschickt wird.
          GESCHENKE
           - Die Einsatzstellen entscheiden, ob und inwieweit es dem/der Freiwilligen gestattet
             ist, Geschenke während des Dienstes anzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich in
             Ihrer Einsatzstelle.

          GESETZE
           - Gesetzlich geregelt ist der BFD im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG).
           - Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Arbeitszeitschutzgesetz.
          HANDYGEBRAUCH WÄHREND DER ARBEITSZEIT
           - In den meisten Einsatzstellen ist die private Handynutzung während der Dienstzeit
             nicht gestattet. Ein Vertsoß kann eine Ermahnung zur Folge haben.
           - Bitte besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Anleiter*in in der Einsatzstelle ab, welche
             Regelungen zum Handygebrauch während der Arbeitszeit gelten.
           - Für den Fall, dass Sie dringende Telefonate (Krankheit in der Familie, Antworten von
             Bewerbungen etc.) erwarten, können Sie in der Einsatzstelle im Vorhinein darum
             bitten, dass Sie ihr Handy nutzen können oder über das Festnetz der Einsatzstelle für
             dringende Notfälle erreichbar sind.

          IMPFUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST/GESUNDHEITSPASS/GESUNDHEITSZEUGNIS
           - Im BFD kann die Einsatzstelle Freiwillige zum Status der Impfungen befragen bzw. um
             bestimmte Impfungen oder die Ausstellung eines Gesundheitspasses/-zeugnisses
             bitten.
           - Wichtig: Für Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die die Einsatzstelle verlangt,
             muss die Einsatzstelle auch die Kosten übernehmen. Die Ausstellung eines
             Gesundheitspasses bzw. -zeugnisses ist notwendig, wenn Sie in deiner Einsatzstelle
             mit der Zubereitung von Lebensmitteln betraut sind. Eine Impfung oder die
             Ausstellung eines Gesundheitspasses muss von der Einsatzstelle in Auftrag gegeben
             werden. Nur dann trägt sie auch die Kosten hierfür.
           - Ob und welche Vorsorgemaßnahmen nötig sind oder ob Sie einen Gesundheitspass/
             -zeugnis benötigen, erfahren Sie in Ihrer Einsatzstelle.

          KRANKHEIT/KRANKSCHREIBUNG/ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG (AU)
           - siehe Kapitel „Was ist bei einer Erkrankung zu tun?“
          KÜNDIGUNG UND AUFHEBUNG
           - Eine Kündigung wird vom BAFzA in Kooperation mit dem Caritasverband für das
             Bistum Magdeburg e.V. und der Einsatzstelle ausgesprochen.
           - Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach
             Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die fristlose
             Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes (z. B.: Gewalt oder Straftaten).  10
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