Page 11 - 27+ INFOHEFT 2019_20
P. 11
FÜHRUNGSZEUGNIS
- Alle Freiwilligen müssen ein erweitertes Führungszeugnis beim Träger zur Ansicht
vorzeigen. Das Führungszeugnisdarf nicht älter als drei Monaten sein.
- Die Ausstellung ist normalerweise mit Kosten verbunden, Freiwilligendienstleistende
sind jedoch von diesen Kosten befreit. Als Nachweis dafür wird ein Formular benötigt,
das mit der Vereinbarung verschickt wird.
GESCHENKE
- Die Einsatzstellen entscheiden, ob und inwieweit es dem/der Freiwilligen gestattet
ist, Geschenke während des Dienstes anzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich in
Ihrer Einsatzstelle.
GESETZE
- Gesetzlich geregelt ist der BFD im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG).
- Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Arbeitszeitschutzgesetz.
HANDYGEBRAUCH WÄHREND DER ARBEITSZEIT
- In den meisten Einsatzstellen ist die private Handynutzung während der Dienstzeit
nicht gestattet. Ein Vertsoß kann eine Ermahnung zur Folge haben.
- Bitte besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Anleiter*in in der Einsatzstelle ab, welche
Regelungen zum Handygebrauch während der Arbeitszeit gelten.
- Für den Fall, dass Sie dringende Telefonate (Krankheit in der Familie, Antworten von
Bewerbungen etc.) erwarten, können Sie in der Einsatzstelle im Vorhinein darum
bitten, dass Sie ihr Handy nutzen können oder über das Festnetz der Einsatzstelle für
dringende Notfälle erreichbar sind.
IMPFUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST/GESUNDHEITSPASS/GESUNDHEITSZEUGNIS
- Im BFD kann die Einsatzstelle Freiwillige zum Status der Impfungen befragen bzw. um
bestimmte Impfungen oder die Ausstellung eines Gesundheitspasses/-zeugnisses
bitten.
- Wichtig: Für Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die die Einsatzstelle verlangt,
muss die Einsatzstelle auch die Kosten übernehmen. Die Ausstellung eines
Gesundheitspasses bzw. -zeugnisses ist notwendig, wenn Sie in deiner Einsatzstelle
mit der Zubereitung von Lebensmitteln betraut sind. Eine Impfung oder die
Ausstellung eines Gesundheitspasses muss von der Einsatzstelle in Auftrag gegeben
werden. Nur dann trägt sie auch die Kosten hierfür.
- Ob und welche Vorsorgemaßnahmen nötig sind oder ob Sie einen Gesundheitspass/
-zeugnis benötigen, erfahren Sie in Ihrer Einsatzstelle.
KRANKHEIT/KRANKSCHREIBUNG/ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG (AU)
- siehe Kapitel „Was ist bei einer Erkrankung zu tun?“
KÜNDIGUNG UND AUFHEBUNG
- Eine Kündigung wird vom BAFzA in Kooperation mit dem Caritasverband für das
Bistum Magdeburg e.V. und der Einsatzstelle ausgesprochen.
- Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach
Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die fristlose
Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes (z. B.: Gewalt oder Straftaten). 10